Hohe Gebühren in Krefeld Haus und Grund klagt - Die Stadt ist der Preistreiber am Wohnungsmarkt

Krefeld · Krefeld gehört bundesweit zu den Großstädten mit den höchsten Gebühren. Das belastet Mieter und Eigentümer gleichermaßen. Michael Heß animiert zum Widerspruch.

 Michael Heß ist Geschäftsführer von Haus und Grund Krefeld.

Michael Heß ist Geschäftsführer von Haus und Grund Krefeld.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Krefeld gehört zu den Städten bundesweit, die ihren Bürgern mit die höchsten Gebühren abverlangt. Das sei aus dem regelmäßig von Haus und Grund veröffentlichten Gebühren-Ranking abzulesen. „Das Thema beschäftigt uns in Krefeld, aber auch in vielen weiteren Kommunen, schon seit langer Zeit“, erklärte Michael Heß, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Haus ud Grund Krefeld, am Montag. Besonders im Fokus steht dabei die Schmutzwassergebühr. In dem Gebührenranking der 100 größten Städte Deutschlands lande Krefeld regelmäßig auf einem der hinteren Plätze: In 2017 beispielsweise auf Platz 96; im Jahre 2000 auf Platz 90, berichtete Heß.

Dabei gebe es genügend Hebel, um die Gebühren bürgerfreundlich zu gestalten. So könnte die Kommune ihre  Bilanzgewinne aus den Abwassergebühren nicht mehr in den allgemeinen Haushalt einfließen lassen. Sie könnte auch nicht den wesentliche höheren Wiederbeschaffungswert als Grundlage zur Berechnung der Abschreibungen ansetzen, sondern wie in der Vergangenheit den wesentlich niedrigere Anschaffungswert. Außerdem könnte sie die Höhe des kalkulatorischen Zinses auf ein markgerechtes Niveau absenken.Das, was sich alles kompliziert und theoretisch anhört, würde  in der Praxis dazu führen, dass die Gebühren sinken und die Stadt dennoch die entstehenden Kosten für die Beseitigung und die Reinigung des Schmutzwassers begleichen könnte. Bei den angeführten Punkten geht es weniger um Rechnungen, die die Stadt bezahlen muss, sondern um kalkulatorische Glaubensfragen im Stile von, ich verlange Zinsen vom Bürger für Geld, was ich in den Bau von Kanälen investiert habe. Ich hätte das Geld ja auch gewinnbringend anlegen können.

Das alles sei bekannt und werde jedes Jahr aufs Neue unter anderem von Haus und Grund angemahnt. „Das wirklich erschreckende ist allerdings, dass fast keine der im Rat der Stadt Krefeld vertretenen Parteien das Thema wirklich angehen möchte“, kritisierte Heß. Die vom Oberbürgermeister so maßgeblich vorangetriebene Gründung des Kommunalbetriebes habe hinsichtlich der Gebührenhöhe fast nichts bewirkt. „Wenn man aber nichts gegen eine solch immens hohe Belastung bei den Wohnnebenkosten tun möchte, sollte man zumindest nicht an anderer Stelle lauthals die ach so hohen Kosten des Wohnens anprangern“, urteilte der Geschäfstführer.

Preistreiber Nummer eins hinsichtlich der hohen Wohnkosten sei und bleibe die öffentliche Hand; gerade in Krefeld mit Mietsteigerungen in den vergangenen Jahren von lediglich unter einem Prozent pro Jahr. „Die Gebühren treffen alle Bürgerinnen und Bürger; egal ob Immobilieneigentümer oder Mieter“, betonte Heß. Daher gehe Haus und Grund gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler in die Offensive (wir berichteten) und stelle den Krefeldern ein Widerspruchsformular zur Verfügung, um durch Ihren Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid darauf hinzuweisen, dass hier dringender Änderungsbedarf besteht.

Dabei sei allerdings folgendes zu beachten, sagte Heß: Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs betrage einen Monat nach Bekanntgabe. Die Kommune sei nicht verpflichtet das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des anhängigen „Musterverfahrens vor Gericht“ ruhend zu stellen. Sie könne auch den Widerspruch – vermutlich negativ - bescheiden, so dass dann Klage eingereicht werden müsste. Die Rückmeldung aus anderen Kommunen sei bislang allerdings so gewesen, dass alle Städte nahezu ausnahmslos das Verfahren ruhend gestellt haben. Falls die Kommune doch bescheide und einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erlasse, könnten dafür Verwaltungsgebühren geltend gemacht werden, so dass die Bürger mit weiteren Kosten belastet würden. In vergleichbaren Kommunen seien, wenn überhaupt, Kosten in niedriger zweistelliger Höhe seitens der Kommune geltend gemacht worden, berichtete Heß.

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