Krefeld Haus & Grund kritisiert rückwirkende Steuererhöhung

Krefeld · Die Stadt erntet für die Absicht, die erhöhte Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres zu erhöhen, massive Kritik von Haus und Grund. Deren Geschäftsführer, der Jurist Michael Heß, sieht das Vertrauen der privaten Immobilieneigentümer in Politik und Verwaltung nachhaltig erschüttert.

Haus und Grund Krefeld kritisiert die rückwirkende massive Erhöhung der Grundsteuer als unsozial und einseitig. Nachdem eine Mehrheit aus CDU, SPD und den Grünen grundsätzlich beschlossen hatte, die Grund- und Gewerbesteuer massiv zu erhöhen, komme nun die nächste Hiobsbotschaft in Form einer Nachzahlung für die vergangenen Monate. "Planungssicherheit sieht sicherlich anders aus", sagt Heß verärgert. "Nicht nur, dass die strukturelle Ausgabenseite bei der Aufstellung des Haushaltes zu wenig beachtet wurde; nun wird auch noch die sowieso schon kritisch zu betrachtende Steuererhöhung durch Tricksereien erheblich ausgedehnt." Hintergrund ist, dass eine rückwirkende Grundsteuererhöhung nur dann möglich ist, wenn dies im ersten Halbjahr eines Jahres beschlossen wird. Der entsprechende Ratsbeschluss datiert vom 18. Juni 2015, also gerade noch rechtzeitig.

Allerdings sei zu beachten, dass die Grundsteuer gerade nicht alle Bürger gleich belaste und daher besonders gerecht wäre. Sie treffe gerade junge Familien, die ein Eigenheim erworben haben, und ältere Krefelder, die ein kleines Häuschen oder eine kleine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung im Alter gekauft haben, über Gebühr.

Auch sei eine Umlage der Kosten der Grundsteuer bei Mietwohnungen in der Betriebskostenabrechnung zwar grundsätzlich möglich. Bei Mietermärkten wie Krefeld bedeute eine Erhöhung der Betriebskosten jedoch faktisch eine Absenkung der Kaltmiete, da für den Mieter die Gesamtbelastung entscheidend sei. Für den Vermieter stellten die Betriebskosten jedoch lediglich durchlaufende Posten dar. Zu guter Letzt sei fraglich, wie viel Einnahmen die Stadt denn im Ergebnis wirklich erziele. Zum einen bedeute die Erstellung und Versendung neuer Grundsteuerbescheide erhebliche Mehrkosten bei der Verwaltung. Zum anderen stelle sich die Frage, in welcher Höhe die Stadt nebst den städtischen Tochtergesellschaften selbst bei ihren eigenen Immobilien mit der erhöhten Grundsteuer belastet werde, so Heß.

(sti)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort