Razzia in Krefeld und Kreis Viersen Hauptzollamt Krefeld schließt Gaststätte wegen Schwarzarbeit

Krefeld · Fünf Albaner arbeiteten laut Zoll illegal in der Lokalität. Der Inhaber beschäftigte außerdem zwei weitere Arbeitnehmer, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren.

 Beamte des Hauptzollamtes Krefeld kontrollierten Betrieb aus dem Taxi-, Bau- und Gastronomie-Gewerbe.

Beamte des Hauptzollamtes Krefeld kontrollierten Betrieb aus dem Taxi-, Bau- und Gastronomie-Gewerbe.

Beamte des Hauptzollamts Krefeld haben Betriebe aus der Gastronomie, des Bau- und des Taxi-Gewerbes wegen des Verdachts der Schwarzarbeit in Krefeld, Nettetal und dem Kreis Viersen überprüft und zahlreiche Verstöße festgestellt. Eine Gaststätte wurde behördlich geschlossen. Sieben illegale Personen aus Albanien wurden angetroffen, bei denen weder eine Aufenthalts-, noch Arbeitserlaubnis vorlag. Die Männer wurden zur weiteren Klärung an das zuständige Ausländeramt übergeben. Insgesamt fünf der sieben illegalen Albaner waren in einer Lokalität beschäftigt. Der Inhaber dieser Lokalität beschäftigte außerdem zwei weitere Arbeitnehmer, die noch nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Gegen den Inhaber wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Meldeverstöße sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern eingeleitet. Da dem Inhaber für den Küchenbereich kein Personal mehr zur Verfügung stand, musste die Gaststätte noch am Abend geschlossen werden. Von den vier geprüften Gastronomiebetrieben waren lediglich zwei ohne Beanstandungen.

Ferner befragten die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit insgesamt 18 Taxifahrer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Bei zwei Fahrern besteht der Verdacht des Betruges wegen Leistungsmissbrauchs.

Darüber hinaus  wurden die Zöllner auf einer Baustelle in Viersen fündig. In den Morgenstunden befragten die Beamten insgesamt 25 Arbeitnehmer aus 14 Unternehmen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei wurden zwei türkische Arbeitnehmer und ein kosovarischer Arbeitnehmer ohne eine erforderliche Arbeitsgenehmigung angetroffen. Gegen die drei Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Aufnahme einer Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet.

Gegen den Arbeitgeber leitete der Zoll ein Verfahren wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung ein. Weitere Prüfungen bezüglich der Meldungen der angetroffenen Arbeitnehmer zur Sozialversicherung und der Einhaltung des Mindestlohnes dauern noch an.

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