Urteil gegen 42-Jährigen aus Krefeld Haftstrafe wegen Handels mit Kriegswaffen

Krefeld · Das Gericht in Krefeld hat einen 42-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verurteilt.

 Das Krefelder Gerichtsgebäude (Archivfoto)

Das Krefelder Gerichtsgebäude (Archivfoto)

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Der Krefelder hatte Maschinenpistolen und andere Schusswaffen verkauft. Am zweiten Verhandlungstag hat der Angeklagte einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Von den acht Anklagevorwürfen bestätigten sich aber nicht alle. Die Haftstrafe beträgt zwei Jahre und sechs Monate Haft verurteilt.

Der Mann gab zu, in zwei Fällen Maschinenpistolen und in zwei weiteren Fällen Schusswaffen an Personen ohne Waffenschein verkauft zu haben. Der Angeklagte betrieb schon seit mehreren Jahren einen Handel für Dekorationswaffen. An seine Kunden hätte er nur Waffen verkaufen dürfen, die auch durch einfache Veränderungen nicht funktionsfähig gemacht werden können. Funktionsfähige Schusswaffen hätte er nur an Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis verkaufen dürfen. Die Käufer hätten dafür zuvor eine sogenannte Waffenbesitzkarte bei der Behörde beantragen müssen, wie es beispielsweise bei Sportschützen oder Jägern oder auch Waffenhändlern und -sammlern der Fall ist. Die Behörde prüft im Vorfeld, ob der Antragsteller geeignet ist und die notwendige Sachkunde hat. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 42-Jährigen zu einer Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Antrag der Verteidigung nach Haftverschonung wurde abgelehnt.

(BL)
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