Krefeld Guerilla-Parken: Polizei und Stadt uneins über die Rechtmäßigkeit
Krefeld · Heinrich Sasserath bekam für sein Parken auf der Anrather Straße ein Knöllchen des städtischen Ordnungsamtes. Die Polizei sah im Parken kein Problem und ließ den Holterhöfer unbehelligt.
Die Krefelder Polizei und das Ordnungsamt der Stadt sind sich nicht einig, wie Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), "Halten und Parken", ausgelegt werden soll. Der Streitfall: Das Parken auf der Anrather Straße entlang des Stadtteils Holterhöfe. Während Polizisten den Anwohnern mehrmals bestätigt haben, dass das Parken dort erlaubt ist, ist das Krefelder Ordnungsamt ganz anderer Meinung und verteilt Knöllchen. Tatbestand laut des 25-Euro-Strafzettels: "Parken links von der Fahrbahnbegrenzung mit Behinderung des fließenden Verkehrs."
Zum Hintergrund: Mit Beginn dieser Woche hatten Anwohner der Anrather Straße eine "Guerilla-Parken"-Aktion gestartet (wir berichteten exklusiv). Ziel der Holterhöfer ist es, den Durchgangsverkehr zum langsameren Fahren zu zwingen, indem sie ihre Fahrzeuge in unregelmäßigen Intervallen am Straßenrand parken - in geschlossenen Ortschaften ist das Parken am Straßenrand nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Die Anrather Straße ist an dieser Stelle "Geschlossene Ortschaft", aber ausgebaut wie eine Landstraße. Nach Empfinden der Anwohner wird das Tempolimit 50 auf dem schnurgeraden Teilstück oft nicht eingehalten.
Mit-Initiator Heinrich Sasserath hatte am Montag seinen Wagen auf der Anrather Straße abgestellt. Schon kurze Zeit später bekam er Besuch von einer Polizeistreife - gerufen, wie er glaubt, von einem empörten Autofahrer, der Sasseraths Wagen im Halteverbot wähnte. "Nach einem kurzen Gespräch sind die Polizisten wieder abgezogen", berichtet Sasserath. "Sie waren mit mir einer Meinung, dass ich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft - und das ist hier der Fall - am Straßenrand parken darf."
Doch kurze Zeit später klingelt es erneut an der Haustür. Sasserath, gerade aus der Dusche gekommen, antwortet über die Türsprechanlage. "Da war eine Frau, die sagte, sie sei vom Ordnungsamt und die in unverschämten Ton forderte, ich solle sofort meinen Wagen wegfahren", berichtet Sasserath. ",Sie können ihn doch nicht einfach da hinstellen, das ist ja einfach wohl das Letzte', hat sie gesagt und wurde dann richtig frech", erzählt er weiter. ",Stellen Sie sofort Ihr Auto weg, sonst lassen wir uns was anderes einfallen. Und ein Knöllchen haben Sie auch schon an der Scheibe!'" Sein Versuch zu erklären, dass die Polizei das Parken nur kurze Zeit vorher für zulässig erklärt hatte, sei abgeblockt worden.
Die Polizei Krefeld teilte auf Nachfrage mit, zu der Sachlage keine offizielle Rechtsauskunft geben zu dürfen und verwies an die städtischen Ordnungsbehörden. Die Stadt wiederum sah sich in zwei Tagen nicht in der Lage, Auskunft zu erteilen, und machte Unterbesetzung bei der zuständigen Stelle geltend.
Für Peter Köhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist die Rechtslage an der Anrather Straße relativ eindeutig. "Wenn die Autos dort einzeln am Straßenrand stehen, sehe ich kein Problem. Ich würde allerdings davon abraten, dass die Holterhöfer sich so hinstellen, dass kaum noch ein Lkw durchkommt", sagt der Verkehrsexperte. Eine Behinderung nach Paragraf 1 der StVO sei beim Parken an dieser Stelle nicht gegeben.
"Wenn ich die Anwohner beraten sollte, würde ich raten, versetzt zu parken, mal rechts, mal links, damit Engstellen entstehen, die zum Langsamfahren zwingen - aber immer so, dass ein dicker Lkw noch durchkommt." Außerdem schlägt Köhler vor, private Anhänger oder Campingwagen bei ausreichender Beleuchtung dort abzustellen und alle zwei Wochen an eine andere Stelle zu ziehen. Das ist laut §12 StVO für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen erlaubt. "Wenn die Stadt behauptet, das wäre eine Behinderung, dann muss man sich dagegen wehren."
Heinrich Sasserath und seine Mitstreiter wollen auf jeden Fall weiter für eine Verkehrsberuhigung kämpfen. "Wir werden weitermachen, damit die Raserei aufhört", sagt er. Und gegen den Strafzettel will er Einspruch erheben.