Krefeld Günstiger Trinkwasserpreis ist nur relativ

Krefeld · Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik liefert eine Übersicht über die Abwassergebühren und Trinkwasserentgelte. Krefeld liegt bei der Schmutzwasserentsorgung deutlich über dem Durchschnitt.

 Michael Rögele, Geschäftsführer der Netzgesellschaft Niederrhein.

Michael Rögele, Geschäftsführer der Netzgesellschaft Niederrhein.

Foto: SWK

Die Abwassergebühr in der Stadt Krefeld liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt. In Krefeld werden 3,50 Euro pro Kubikmeter verbrauchten Trinkwassers berechnet. Das NRW-Mittel beträgt 2,67 Euro pro Berechnungseinheit. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts und die Art und Weise der Erhebung und Kalkulation hat in den zurückliegenden Jahren zu mehreren erfolgreichen Klagen von Bürgern vor dem Verwaltungsgericht geführt. Die Stadt hat immer wieder materielle und formelle Rechtsfehler begangen, die dazu geführt haben, dass die Bescheide rechtswidrig, aber nicht rechtsunwirksam waren. Das bedeutet, diejenigen, die nicht gegen die Bescheide geklagt haben, mussten die rechtswidrig zustande gekommene Gebühr bezahlen. An der Höhe der Gebühr haben die erfolgreichen Kläger bis heute nichts ändern können.

Anders sieht die Entwicklung bei den Trinkwasserpreisen aus. Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (IT.NRW) mitteilt, sei das Entgelt in der Stadt Krefeld von 1,94 Euro im Jahr 2014 auf 1,34 Euro pro Kubikmeter in 2015 und 2016 gesunken. Dafür, dass Zahlen oft nur die halbe Wahrheit bedeuten, ist Krefeld das beste Beispiel: Im Oktober 2014 hat die Stadtwerke Aqua GmbH ein neues Trinkwassermodell eingeführt. Salopp zusammengefasst besteht es daraus, die Grundgebühr zu erhöhen, um das Absatzrisiko zu reduzieren und parallel den Verbrauchspreis zu senken.

Die Idee: Statt des Grundpreises gibt es nun den so genannten Systempreis, der erhöht wird. Dieser bildet die Kosten für den Betrieb und die Bereithaltung des Wasserversorgungssystems ab und bestimmt künftig 50 Prozent des Gesamtpreises. Dafür wird der Verbrauchspreis pro Liter (künftig "Mengenpreis" genannt) deutlich um 31 Prozent günstiger. Er macht künftig ebenfalls rund 50 Prozent des Gesamtpreises aus und wird für alle Kunden deutlich gesenkt - von 1,937 Euro pro Kubikmeter auf 1,342 Euro pro Kubikmeter. Im alten Berechnungsmodell machte der Verbrauchspreis 68 Prozent der Kosten aus, der Grundpreis nur 32 Prozent.

Grund für die Umstellung des Trinkwasserpreismodells: Die Krefelder verbrauchen weniger Wasser wegen modernerer Haushaltsgeräte, sparsamen Verbrauchs, auch wegen optimierter Wassernutzung in der Industrie. Waren es 1990 noch 17,5 Millionen Kubikmeter Trinkwasser in Krefeld pro Jahr, lag der Verbrauch 2013 bei 12,2 Kubikmetern - ein Rückgang um 30 Prozent. Heute verbraucht jeder Bürger in Krefeld nur noch 122 Liter Wasser pro Tag. Vor 20 Jahren waren es noch 147 Liter. Aus der SWK Aqua ist inzwischen die Netzgesellschaft Niederrhein geworden. Damals wie heute heißt der Geschäftsführer Michael Rögele.

Die verbrauchsabhängigen Kosten für Trinkwasser beliefen sich Anfang des vergangenen Jahres im NRW-Durchschnitt brutto auf 1,67 Euro pro Kubikmeter; für Abwasser waren im Schnitt 2,67 Euro zu entrichten. Wie IT.NRW als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren damit beim Trinkwasser die verbrauchsabhängigen Kosten um einen Cent teurer und beim Abwasser um sechs Cent teurer als 2014.

Nicht vom Verbrauch abhängige Kosten wie Zählergebühren sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Ebenso nicht mit einbezogen sind zum Beispiel flächenbezogene Entgelte wie Niederschlagswassergebühren.

Die Unterschiede bei den Trinkwasserkosten in den einzelnen Kommunen sind beträchtlich: Die Preisspanne je Kubikmeter reichte von 0,79 Euro (Gemeinde Hövelhof) bis 2,66 Euro (Stadt Solingen). Die Abwasserpreise streuten Anfang 2016 in der Bemessung nach der Menge des Frischwasserbezugs zwischen 1,07 Euro (Gemeinde Reken) und 5,55 Euro (Gemeinde Monschau) je Kubikmeter.

Mit den Wasser- und Abwasserentgelten dürfen die Gemeinden keine Gewinne erzielen, sondern haben alle Kosten abzudecken, die ihnen von Verbänden der Wasserversorgung und -entsorgung in Rechnung gestellt werden beziehungsweise ihnen selbst entstehen. Dazu zählen laufende Kosten der Unterhaltung und des Ausbaus der Anlagen wie Kanalnetz, Kläranlagen, Pumpwerke und Rückhaltebecken sowie Wassergewinnungsanlagen.

(sti)
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