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Kurzarbeitergeld Gewerkschaften: Beschäftigte nicht im Regen stehen lassen

Krefeld · Gastronomie, Hotels, Gebäudereinigung – Kurzarbeitergeld reicht laut Gewerkschaften oft nicht zum Leben.

 Karim Peters von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) machte auf die Not der Beschäftigten in bestimmten Branchen aufmerksam.

Karim Peters von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) machte auf die Not der Beschäftigten in bestimmten Branchen aufmerksam.

Foto: NGG

Es gibt Branchen, in denen das Lohnniveau nicht besonders hoch ist: Hotel- und Gastronomie, Gebäudereinigung und Einzelhandel zählen dazu. Mit Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bis 67 Prozent des Nettolohns sei vielen Beschäftigten deshalb kaum geholfen. Sie könnten die laufenden Kosten nicht mehr bezahlen. Darauf macht der Krefelder Gewerkschafter Mahir Cahin für die Gebäudereinigungsbranche aufmerksam.

Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das neuartige Coronavirus trifft in Krefeld 380 Betriebe aus dem Gastgewerbe besonders hart und damit auch die rund 3600 Arbeitnehmer. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin und fordert einen Corona-Schutzschirm.

„Die meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause bleiben“, sagt Karim Peters von der NGG-Region Krefeld-Neuss. Zwar können sie Kurzarbeitergeld bekommen. Das mache nur einen kleinen Teil des  ohnehin oft geringen Einkommens aus. Für viele Betroffene gehe das an die Existenz. Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zu bringen.

Bislang habe der Dehoga dies jedoch abgelehnt, kritisiert Peters. „Es kann nicht sein, dass Gastwirte und Hotelbesitzer nach Milliardenhilfen vom Staat rufen, aber auf der anderen Seite ihre Beschäftigten im Regen stehen lassen.“ Ziel müsse sein, die Einbußen für Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze in der Krise zu sichern. Wie das gehen könne, hätten die Unternehmen in der Systemgastronomie (McDonald’s, Burger King, Nordsee) gezeigt. Zusammen mit der NGG hat sich die Branche am vergangenen Dienstag auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettolohns geeinigt.

Das neue Kurzarbeitergeld wurde in der vergangenen Woche im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab März die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu. „Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Peters.

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