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Krefeld Gesellschaftsform: „Limited“

Krefeld · Von rund 400 neugegründeten Unternehmen in der Rechtsform der britischen „Limited“ (Ltd) geht die Bundesregierung im Jahr 2005 aus, mit steigender Tendenz in 2006. Von hohem Interesse an der Unternehmensform berichtet auch die IHK Niederrhein, die in ihrem Bezirk im Jahr 2006 64 Gründungen vermeldet (2005: 76).

Georg B. Ficke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein, führt die Attraktivität der „Limited“ darauf zurück, dass bei einer GmbH ein Gründungskapital von bis zu 25 000 Euro vorhanden sein muss, was bei einer Limited nicht nötig ist. Was auf den ersten Blick nach Vereinfachung aussieht, ruft bei ihm aber auch drei Jahre nach den ersten Limited-Gründungen in Deutschland Bedenken hervor: „Das größte Problem ist, dass die Gründer es mit englischem Recht zu tun haben, sich in den meisten Fällen darin aber nicht auskennen.“ So könnten höhere Administrationskosten entstehen. Einen kritischen Punkt sieht Ficke im Bereich der Jahresberichte („accounts“). Diese Bilanzen müssen jährlich in englischer Sprache eingereicht werden. „Diese Pflicht wird vom englischen Register viel aufmerksamer verfolgt als in Deutschland.“ Der Europäische Gerichtshof hatte die Möglichkeit eröffnet, eine Gesellschaft im europäischen Ausland zu gründen, die Geschäftstätigkeit jedoch komplett in Deutschland abzuwickeln. Grund dafür ist die im EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit. Ficke stellt klar, dass die Limited eine respektable Geschäftsform ist, die sich in England bewährt hat.

Ein Krefelder Fall

Manchmal „passt“ diese einfach besser. So wie bei Ulrich Lenz: Er ist seit 1989 mit einem Haustechnik-Service selbstständig und verfügt über einen zufriedenen Kundenstamm. Anfang des Jahres entschloss sich Lenz zur Umwandlung in eine „Limited“. „Aus steuerlichen Gründen“, sagt er. Heute hat er gemischte Gefühle bei der Beurteilung dieses Schrittes. „Manchmal wird man wie der letzte Dreck behandelt.“ Als er das „Ltd“ im Namen führte, bekam Lenz plötzlich Probleme mit Banken und Großhändlern. „Völlig unbegründet, bei den meisten bin ich seit zehn Jahren guter Kunde“, sagt der Inhaber eines „Ein-Mann-Betriebes“. Als solcher hielt er das bei einer GmbH einzubringende Kapital für unangemessen. Obwohl er seine Limited unter Nachweis von 15 000 Euro Kapital eintrug, wurde er mit „1-Euro-Limiteds“ in einen Topf geworfen. „Ich möchte mir nicht vorschreiben lassen, in welcher Unternehmensform ich arbeite“, sagt Lenz. Es käme auf den Unternehmer an, ob er sein Geschäft seriös betreibe. Auch der Staat scheint es so zu sehen und arbeitet an einer Nivellierung des GmbH-Rechtes.

(RP)
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