Klage abgewiesen Historisches Silo in Krefeld bleibt Denkmal

Krefeld · Ob der Erfolg der Stadt Krefeld am Verwaltungsgericht Düsseldorf zu einem Pyrrhussieg wird, muss sich in weiteren Verfahren zeigen. Die Klage der Eigentümerin gegen den Eintrag des historischen Silos Roters & Buddenberg in die Denkmalliste wurde abgewiesen. Das Thema Abriss ist damit aber noch nicht vom Tisch.

 Der Komplex Roters und Buddenberg steht laut Verwaltungsgericht rechtmäßig in der Denkmalliste der Stadt Krefeld.

Der Komplex Roters und Buddenberg steht laut Verwaltungsgericht rechtmäßig in der Denkmalliste der Stadt Krefeld.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Der Krefelder Hafen hat eine hohe Denkmaldichte: Die Magazin-Gebäude am Containerterminal, die Drehbrücke aus der Jugendstilzeit, die Gemäuer der Lagerhausgesellschaft Schou (jetzt Pegels) und das historische Silo von Roters & Buddenberg. Was für die Heimatfreunde und Denkmalschützer ein Segen ist, erweist sich für die Eigentümer und Wirtschaftsförderer bisweilen als Fluch.