Krefeld Gericht hält Bußgeld für Radler für "nicht geboten"
Krefeld · Der Krefelder Radfahrer Carsten Bullert muss offenbar doch kein Bußgeld für das Nichtbefahren des Radwegs an der Westparkstraße zahlen. Dies hat das Amtsgericht entschieden und Bullert schriftlich mitgeteilt. Die Richterin hält demnach "eine Ahndung für nicht geboten".
Unsere Zeitung hatte Ende April über den Fall berichtet. Carsten Bullert war auf die Fahrbahn der Westparkstraße ausgewichen, weil der Radweg im schlechten Zustand ist. Die Polizei hielt Bullert an und machte ihn darauf aufmerksam, dass er eine Verkehrssünde begangen habe: 15 Euro sollte Bullert zahlen. Der Krefelder wehrte sich per Einspruch. Daraufhin wurde ihm vor wenigen Tagen ein weiteres Schreiben zugesandt, in dem 38,50 Euro gefordert wurden. Bullert zahlte abermals nicht. Am Wochenende die überraschende Wende.
Beide Parteien, sowohl Bullert als auch die Polizei, erhalten nun noch die Chance zur Stellungnahme. Beim städtischen Ordnungsamt war das Schreiben noch nicht eingegangen. Carsten Bullert, von Beruf Sozialpädagoge und oft per Rad zu den Betreuten unterwegs, sagte gestern: "Ich werde die Entscheidung natürlich akzeptieren."
Juristisch gilt: Auf Straßen ohne Radweg haben Radfahrer die Pflicht, die Fahrbahn zu benutzen. Extra ausgewiesene Radwege müssen die Radfahrer allerdings nutzen — so wie an der Westparkstraße. Dort weist ein blaues Gebotsschild mit Fahrradsymbol darauf hin, dass der Radweg zu benutzen ist. Mittlerweile existieren aber Gerichtsurteile, die dem Radfahrer das Ausweichen auf die Fahrbahn erlauben, wenn der Radweg schlecht ist.