Krefeld Gericht erlaubt Amprion den Bau der Stromleitung

Krefeld · Schon im April sollen die Bauarbeiten beginnen. Die Hauptentscheidung der Justiz steht noch aus.

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Foto: dpa, Jens Büttner

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat in einer ersten Entscheidung die Krefelder Hoffnungen gedämpft, dass die 380-Kilovolt-Hochspannungsleitung noch juristisch gebremst wird. Die Richter erteilten dem Krefelder Wunsch nach "einstweiligem Rechtsschutz" eine Absage — dieser hätte impliziert, dass das Unternehmen Amprion so lange nicht bauen darf, bis die Haupt-Entscheidung gefallen ist.

Der Stromnetzbauer Amprion will nun schon im April mit dem Bau der überirdischen Strommasten für die 380-Kilovolt-Hochspannungsleitung durch den Krefelder Westen beginnen, wie die Sprecherin Joelle Bouillon auf Anfrage erklärte. 23 Stahlgittermasten werden insgesamt in einem Abstand von je 400 Metern gebaut, zwischen 57 und 71 Metern hoch. 17 alte Maste werden abgebaut, einer davon liegt auf dem Gelände des Gartenbauvereins Tackheide.

Amprion geht mit dem Baubeginn das Risiko ein, dass die Stromleitung wieder abgebaut werden muss, wenn das Bundesverwaltungsgericht sich der Argumentation der Krefelder Klage anschließt.

Der Berliner Anwalt Philipp Heinz vertritt die Krefelder Interessen vor Gericht: "Die Hürden, ein derartiges Projekt zu stoppen, sind ziemlich hoch", räumte er gestern ein. Welche Signale der erste Justizentscheid auf das Hauptverfahren, die eigentliche Krefelder Klage also, hat, bleibt bis zur schriftlichen Urteilsbegründung abzuwarten. Diese liegt bisher noch nicht vor. Erst in der schriftlichen Urteilsbegründung wird stehen, aus welchen Gründen der Krefelder Wunsch nach einstweiligem Rechtsschutz abgelehnt wurde.

Amprion argumentiert bisher stets damit, dass man mit dem Ausbau nur einem Bundesgesetz folge, das eine Variante in Erdkabelbauweise für den Krefelder Bereich nicht vorsah. Schließt sich die Justiz der Rechtsauffassung in der schriftlichen Urteilsbegründung an, stünden die Chancen für einen Erfolg in der Hauptsache schlecht.

(sep)
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