Krefeld Gefälschte Gewinnspiele - 22 Monate mit Bewährung

Krefeld · Der Angeklagte hatte Revision eingelegt und konnte das Strafmaß verringern. Sein Ziel war ein Freispruch.

Das Landgericht hat einen Unternehmer wegen zwei Fällen der Beihilfe zum versuchten Betrug zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er muss außerdem 25 000 Euro Geldstrafe zahlen.

Viele Tausende wurden um ihr Geld gebracht, insgesamt ging es um zwei Millionen Euro. Dennoch wurde der 30-Jährige lediglich wegen zwei Fällen der Beihilfe zum versuchten Betrug verurteilt. Die vielen Einzeltaten wurden zu zwei großen Tatkomplexen zusammengefasst. Von vollendetem Betrug war nicht auszugehen, obwohl die Opfer tatsächlich zahlten: Im Nachhinein konnte sich nicht nachweisen lassen, ob die Bürger nur der Zahlungsaufforderung nachkamen, weil sie ihre Ruhe haben wollten. Für den Angeklagten war die Revision lediglich ein Teilerfolg. Sein Ziel war ursprünglich ein Freispruch gewesen. Dennoch hatte er sich nach langer Beweisaufnahme seit dem Spätsommer auf eine Verständigung eingelassen. In erster Instanz hatte das Landgericht ihn zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Revisionsverfahren stellte die Kammer fest, dass der Angeklagte nicht wegen Mittäterschaft, sondern lediglich wegen Beihilfe zu verurteilen sei. Er sei keine "prägende Figur" gewesen, sagte die Richterin. Seine untergeordnete Rolle erkenne man daran, dass er einen weitaus niedrigeren Profit gehabt habe als andere Beteiligte. Der Angeklagte war als Inhaber eines Krefelder Callcenters in Betrügereien um fingierte Inkassoforderungen in Verbindung mit nicht ausgeführten Gewinnspiel-Dienstleistungen verwickelt. Er hatte betrügerisch erlangte Gelder in die Schweiz weitergeleitet und dafür Provisionen kassiert. Das Geständnis, das er schließlich ablegte, decke sich mit vielen Ergebnissen der Beweisaufnahme, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Die Taten liegen lange zurück, nun habe sich der Angeklagte beruflich umorientiert und sei auch familiär eingebunden. So könne man ihm eine günstige Sozialprognose Bewährung zusprechen. Die lange Verfahrensdauer wurde dabei auch noch zu seinen Gunsten berücksichtigt, weil sie mit erheblicher Belastung des Angeklagten einherging. Gegen ihn spreche der große finanzielle Schaden und die vielen Geschädigten. Die Haftstrafe wurde aufgehoben.

(BL)
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