Krefeld Fünf Jahre Haft für versuchten Mord

Krefeld · Ein Mann aus Krefeld muss wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Beleidigung für fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die zweite große Strafkammer des Krefelder Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Mann aus niedrigen Beweggründen versucht hatte, seine Frau zu ermorden.

Im September vergangenen Jahres hatte er seine Frau mit einem Teppichmesser am Hals verletzt, um den Namen ihres vermeintlichen Liebhabers herauszufinden. Dann schlug er sie zu Boden und trat auf sie ein. Die Taten hatte der Krefelder schon am ersten Prozesstag gestanden. Strittig war allerdings, ob er sich des versuchten Mordes schuldig machte. Das zeigte sich auch in den Plädoyers.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert. Die Nebenklage war von versuchtem Totschlag ausgegangen und hatte acht Jahre Haft beantragt. Die Verteidigerin des Angeklagten plädierte lediglich auf gefährliche Körperverletzung. Sie hielt eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten für angemessen. Die Kammer begründete die Entscheidung damit, dass der Mann zuvor immer wieder angekündigt hatte, auf Fremdgehen stehe die Todesstrafe. Am Tattag habe er gedroht "Ich schlachte dich ab!", dann habe er gegen Kopf und Körper der Frau geschlagen und getreten. Dies sei aus Wut und grundloser Eifersucht geschehen. Ein Sachverständiger hatte dies paranoide Eifersucht genannt. Der Richter sprach von einem erheblichen Aggressionsschub, mit dem der Angeklagte reagierte. Man müsse auch von einem bedingten Tötungsvorsatz sprechen, weil der Krefelder wusste, dass durch derartige Misshandlung ein Mensch zu Tode kommen kann. Von seinem Vorhaben sei er nicht aus eigenem Antrieb zurückgetreten, sondern weil die minderjährigen Kinder hinzukamen.

Da der Angeklagte nicht vorbestraft und teilweise geständig ist, blieb das Gericht nahe am unteren Strafrahmen.

(bil)
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