Krefeld Frosch-Prozess endet mit Geldstrafe

Krefeld · Weil er das nächtliche Froschquaken im nachbarlichen Teich nicht ertragen konnte, soll ein Krefelder mit einem Gewehr einen Frosch erschossen und einen weiteren verletzt haben. Das Gericht stellte das Verfahren Donnerstag ein.

So groß war das Medieninteresse am Frosch-Prozess
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Wegen unerlaubten Waffenbesitzes gab es eine Geldstrafe. Krefeld Saal H105 im Krefelder Amtsgericht gleicht einer belagerten Festung. Dutzende Zuschauer warten darauf, dass die Wachmänner die braunen Holztüren öffnen. Fünf Kameramänner und eine -frau filmen in den langen Fluren. Jeder will den Angeklagten als ersten einfangen.

Mikrofone werden hochgehalten, Blitzlichter zucken. Erklängen jetzt Fanfarenstöße und TV-Richterin Barbara Salesch erschiene auf der Bildfläche - niemanden würde es wundern. Solch einen Rummel hat das 120 Jahre alte Gebäude nicht mal erlebt, als hier letztens der Prozess gegen den Disco-Sextäter lief. Der folgte jungen Frauen auf dem Nachhauseweg, drang in ihre Wohnungen ein, betäubte und missbrauchte sie. Heute hingegen geht es um einen toten Frosch.

Der gelernte Textilveredler Frank H. (47) ist angeklagt, weil er im vergangenen Juli nachts um 2.30 Uhr mit einem Gewehr gezielt in den Gartenteich seines Nachbarn geschossen haben soll, um dem 70 Dezibel lauten Gequake ein Ende zu setzen. Frosch Knötti war sofort tot. Kopfschuss. Ein weiteres Tier verlor sein Hinterbein. Auch die Teichfolie wurde perforiert. Nachbar Andreas von Straelen (45) erstattete Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung. Sicherheitshalber lagerte er Knötti in seiner Tiefkühltruhe ein - als Beweismittel.

Tragisch sei es, dass es ausgerechnet Knötti erwischt habe, sagt er. "Der konnte nämlich gar nicht quaken. Vermutlich ein Gen-Defekt." Das verstümmelte Tier taufte er Ahab - wie den einbeinigen Kapitän aus Melvilles Roman "Moby Dick". Als die Polizei ein Vierteljahr nach dem Vorfall die Wohnung des Angeklagten durchsucht, finden die Beamten diverse Waffen, darunter auch ein Repetiergewehr Baujahr 1940 und eine Karabiner-Langwaffe.

Deshalb muss sich H. an diesem Morgen zusätzlich wegen vorsätzlichen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Die Türen des Gerichtssaals öffnen sich. Auch Gerichtspräsident Johann Schwarz wohnt der Verhandlung bei. Wegen des regen öffentlichen Interesses ließ er die Verhandlung in einen größeren Saal verlegen. Im Zuschauerraum wird eifrig getuschelt und unterdrückt gelacht. Es fallen die Worte Froschschenkel, Frankreich und Rotwein.

Andreas H. betritt den Gerichtssaal. Der Mann, der sich gegenwärtig als Ein-Euro-Jobber durchschlägt, trägt ein dunkles Jackett, blickt wie betäubt in die Kameras, mit nahezu unbeweglichem Gesichtsausdruck. Früher waren er und sein Nachbar mal befreundet, sind zusammen Angeln gegangen. Dann quakten die Frösche. Dann starb Knötti. Jetzt im Gerichtssaal schenken sie sich keinen Blick.

Auf die Fragen des Richters nach Geburtsort und Einkommen antwortet der Krefelder mit leiser, gebrochener Stimme. Sein Anwalt Arne Lißewski übernimmt. "Mein Mandant hat nicht geschossen", erklärt er. "Er hat damit nichts zu tun." Die Gewehre habe Frank H. nie benutzt. "Das sind Erbstücke seines Großvaters. Er hatte sie eingepackt auf seinem Spitzboden gelagert." Sein Mandant sei einverstanden, dass die Waffen eingezogen würden. Der Staatsanwalt beantragt, das Verfahren wegen des getöteten Frosches wegen Geringfügigkeit einzustellen.

Die Zeugenaussage des Nachbarn wird nicht benötigt. Auf dem Gerichtsflur gibt van Straelen Interviews. "Mein Ziel war zu zeigen, dass man artgeschützte Tiere nicht beschießen darf", sagt er. "Ganz Deutschland weiß jetzt, dass das nicht geht." Aber das Verfahren wurde doch eingestellt? "Zumindest bekommt mein Nachbar nun keine Waffe mehr in die Hand. Das reicht mir."

Wegen der Gewehre muss Frank H. eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 25 Euro zahlen - das Gericht folgt der Forderung des Staatsanwalts. In der Urteilsbegründung erklärt der Richter: "Unerlaubter Waffenbesitz ist keine Petitesse und steht zu Recht unter Strafe." Der Angeklagte nickt. Sein Anwalt sagt: "Wir nehmen das Urteil an." Andreas van Straelen hat zu dem Zeitpunkt das Gerichtsgebäude schon verlassen. Zu Hause warten die überlebenden Frösche auf ihn: Dicki, Tupfi, Glubschi, Freddy und Ahab.

(RP)
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