Krefeld Frosch-Prozess: Angeklagter verstieß gegen Waffengesetz

Im Prozess um zwei erschossene Frösche ist der Angeklagte Frank H. wegen des Verstoßes gegen dass Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Anklage wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes und Sachbeschädigung ließ das Gericht fallen. Der Angeklagte bestritt, die Frösche erschossen zu haben.

So groß war das Medieninteresse am Frosch-Prozess
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Im Juli 2010 soll der Frank H. mit einem Gewehr auf zwei Teichfrösche seines Nachbarn Andreas van Straelen geschossen haben. Wie die RP zuvor exklusiv berichtete, vermutete der Zeuge Andreas van Straelen, dass der mutmaßliche Täter sich vom Quaken der Tiere in seiner Nachtruhe gestört gefühlt hatte. Der 47-Jährige Angeklagte ließ durch seinen Anwalt verlauten, dass er diese Anschuldigung bestreite.

Den Verstoß gegen das Waffengesetz gab Frank H. zu. Er wisse jedoch nicht einmal, wie man die beiden auf seinem Dachboden gelagerten Gewehre von 1940 benutze und ob sie überhaupt noch funktionstüchtig seien. Nach Angaben des Anwalts von Frank H. handele es sich bei den Gewehren um alte Erbstücke.

Der Richter des Krefelder Amtsgericht ordnete daraufhin an, die beiden Gewehre, die bei einer Hausdurchsuchung bei dem Ein-Euro-Jobber gefunden wurden, sicherzustellen. Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilte der Krefelder Richter Frank H. zu einer Strafe von 60 Tagessätzen à 25 Euro. Damit entsprach er dem Plädoyer des Staatsanwaltes. Der Anwalt von Frank H. hatte zuvor aufgrund des Geständnisses seines Mandanten eine Strafe von 30 Tagessätzen gefordert.

Die Anklage wegen der Erschießung der Frösche ließ das Gericht fallen. Der Angeklagte sei mit der Geldstrafe für den unerlaubten Waffenbesitz ausreichend gestraft, so der Richter. Frank H.'s Anwalt betonte, dass im Fall der erschossenen Frösche immer noch die Unschuldsvermutung zu Gunsten seines Mandanten gelte.

Der Frosch-Prozess hatte ein großes Medieninteresse auf sich gezogen. Sechs Kamerateams und zahlreiche Journalisten wohnten dem Prozess vor dem Krefelder Amtsgericht bei.

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