Krefeld Fressnapf: Prozess am Arbeitsgericht aufgehoben

Krefeld · Die Frage, ob Fressnapf die Gründung eines Betriebsrates hat verhindern wollen, wird sich vor dem Arbeitsgericht Krefeld aktuell nicht klären lassen. Der für Mittwoch angesetzte Kammertermin ist gestern aufgehoben worden.

 Fressnapf verkauft Tiernahrung

Fressnapf verkauft Tiernahrung

Foto: dpa, fg htf mg

Nachdem eine Güteverhandlung über die Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen - hilfsweise fristgerechten - Kündigung im April gescheitert ist, sollte das Arbeitsgericht am Mittwoch entscheiden. Der bevollmächtigte Anwalt erklärte, mit der Kündigung habe die Gründung eines Betriebsrates verhindert werden sollen.

Das Unternehmen begründete seine Entscheidung, der Mitarbeiter habe "das Schichtsystem boykottieren" wollen. Ferner bestünden für die Kündigung "krankheitsbedingte Gründe". Auffällig war, dass Fressnapf gleich mehrere Kündigungen ausgesprochen hat. Die Parteien konnten sich vorab bereits einigen. Jetzt hat es den Anschein, dass auch der letzte gekündigte Arbeitnehmer sich außergerichtlich vergleichen will. "Bei der Aufhebung eines Kammertermins kann von einer Einigung ausgegangen werden", sagte David Hagen, Sprecher des Arbeitsgerichts Krefeld auf Anfrage unserer Redaktion.

Nach Betriebsverfassung kann ein Betriebsrat in Betrieben gewählt werden, wenn in dem Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sein müssen, beschäftigt werden. Es obliegt alleine den Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft wie Verdi, die Initiative zu einer Betriebsratswahl zu ergreifen. Offenbar verzichtet die Gewerkschaft auf eine aktive Rolle bei der Gründung einer Gewerkschaft bei Fressnapf.Der Arbeitgeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, eine Betriebsratswahl einzuleiten.

(sti)
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