Krefeld Frau setzt Wohnung des Ex-Freunds unter Wasser

Krefeld · Aus Wut auf ihren Ex-Freund hat eine Frau aus Krefeld seine Wohnung unter Wasser gesetzt. Bevor sie die Wohnung verließ, entwendete sie Schmuck und eine Uhr. Am Dienstag musste sich die 38-jährige Frau wegen Sachbeschädigung und Diebstahls vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Monaten gefordert, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden dürfe. Die Richterin urteilte milde. Die Angeklagte, die sich zurzeit in anderer Sache in Haft befindet und dort arbeitet, muss eine Geldstrafe von 1100 Euro zahlen.

Ihr Verhalten war zwar strafbar, dennoch wohl für viele menschlich nachvollziehbar. Es habe sich um eine Beziehungstat gehandelt, führte ihr Anwalt aus. Seine Mandantin sei so wütend gewesen, dass sie gar nicht darüber nachgedacht hatte, welche Folgen ihr überstürztes Handeln für Dritte haben könnte.

"Es hat zuvor Übergriffe auf meine Mandantin gegeben", sagte er. Sie sei während der Beziehung geschlagen und immer wieder beleidigt worden. Einmal habe der Freund sogar das Konto der 38-Jährigen geplündert, um von dem Geld Alkohol zu kaufen. Auch einen Tag vor der Tat habe der Freund die Angeklagte massiv beleidigt.

Sie habe sich an dem Mann rächen wollen, erklärte der Anwalt. Sie verstopfte deshalb die Abflüsse in der Wohnung ihres Ex-Freundes und stellte die Wasserhähne an. Dann verschwand sie mit Wertsachen.

Das Wasser war bis ins Wohnzimmer geflossen und hatte auch in der darunter liegenden Wohnung einen Schaden angerichtet. Sie habe eigentlich nur ihren Ex-Freund schädigen wollen, erklärte die 38-Jährige und folgerte: "Das war keine gute Reaktion". Die Angeklagte hatte zwar schon unter Bewährung gestanden, als sie die Wohnung des Freundes unter Wasser setzte, allerdings wegen komplett anderer Taten.

Bisher war sie hauptsächlich wegen Erschleichung von Leistungen aufgefallen. Deshalb verbüßt sie ohnehin bis 2013 eine Haftstrafe. Ihr Ex-Freund scheint ihr den Vorfall nicht mehr übelzunehmen. Schon kurze Zeit später hatten sie sich wieder versöhnt. Da die Vorstrafen auf anderem Gebiet liegen, hielt die Richterin eine Geldstrafe für ausreichend. Den entstandenen Sachschaden muss die 38-jährige Krefelderin zusätzlich begleichen.

(bil)
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