Gefahrenstelle in Krefeld Unfallkreuzung soll sicherer werden

Krefeld · Die Kreuzung Untergath/Hauptstraße war Schauplatz eines schweren Unfalls, bei dem ein Radfahrer von einem rechts abbiegenden Lkw überrollt wurde. Jetzt gibt es Forderungen, die Kreuzung sicherer zu machen.

 Frank Wübbeling, Vorsitzender des Bürgervereins Oppum, an der Unfallstelle Kreuzung Untergath/Hauptstraße. Links im Bild die Sträucher, die kurz nach dem Unfall zurückgeschnitten worden sind.

Frank Wübbeling, Vorsitzender des Bürgervereins Oppum, an der Unfallstelle Kreuzung Untergath/Hauptstraße. Links im Bild die Sträucher, die kurz nach dem Unfall zurückgeschnitten worden sind.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Die Stadt hat in Absprache mit der Polizei erste Maßnahmen ergriffen, um die Unfallkreuzung Untergath/Hauptstraße etwas sicherer zu machen. Im Bereich des Rad- und Fußwegs neben der Autobahnabfahrt ist auf einigen Metern das Gebüsch zurück geschnitten worden, um die Sichtbeziehung zwischen Radlern, Fußgängern und Autofahrern zu verbessern.  An dieser Stelle war ein 81-jähriger Radfahrer vor rund einer Woche von einem rechts abbiegenden Lkw überrollt und lebensgefährlich verletzt worden.

Oppums Bürgervereinsvorsitzender und AfD-Bezirksvertretungs-Kandidat Frank Wübbeling meint, dass diese Maßnahme noch nicht weit genug geht. „Für Auto- und Lkw-Fahrer ist wegen der Lärmschutzwand und des daran anschließenden Grünstreifens überhaupt nicht zu erkennen, dass dahinter ein Radweg verläuft“, sagt er. „Es ist ein Wunder, dass dort nicht schon viel früher was passiert ist.“ Er habe bereits im Rahmen einer Umfrage der CDU im vergangenen Jahr, bei der es um mehr Sicherheit im Verkehr ging, auf exakt diesen Gefahrenpunkt hingewiesen. Der Rad- und Fußweg verbindet das Wohngebiet an der Bischofstraße mit der Hauptstraße. „Das Problem ist, dass Radler, die von dort auf die Kreuzung zu fahren, erst im allerletzten Moment zu sehen sind, weil der Weg ja hinter der Lärmschutzwand parallel zur Autobahnabfahrt verläuft“, sagt Wübbeling. Besonderes gefährlich sei dies, wenn Radfahrer von weitem sehen, dass ihre Ampel auf Grün springt und dann mit Tempo auf den Überweg zu fahren. Wübbeling sagt: „Das ist eine wahnsinnige Situation.“

Der Bürgervereinsvorsitzende sagt, Verkehrsexperten seien nun gefragt, um alles zu tun, Unfälle an dieser Stelle zu verhindern. „Sowohl Autofahrer als auch Radfahrer müssen auf die Gefahr hingewiesen werden.“ Er denkt dabei an ein warnendes Blinklicht an der Ampel, aber auch auch Schilder, die Radfahrer, die diesen Weg benutzen, zur Vorsicht mahnen. „Außerdem wäre es gut, wenn die letzten Elemente der Schallschutzwand durch Glaselemente ersetzt werden würden“, sagt Wübbeling. Mindestens aber müsse das Grün in dem Bereich noch weiter entfernt werden.

Die Stadt sagte am Donnerstag auf Anfrage,  die besagte Kreuzung sei „aufgrund der hohen Verkehrsdichte keine Unfallhäufungsstelle“. Dennoch sei schon vor einiger Zeit beschlossen worden, die aus Norden von der Hauptstraße kommenden Fahrzeuge, die links zur A 57 abbiegen wollen, extra zu signalisieren. Der Unfall mit dem Radfahrer habe jedoch, so ein Stadtsprecher, „andere Verkehrsbeziehungen“ aufgewiesen. Die Frage, ob neben dem Grün-Rückschnitt weitere Maßnahmen geplant sind, um eben diese Verkehrsbeziehungen sicherer zu machen, blieb ohne Antwort.

Der Unfall von vergangener Woche ist nach dem berüchtigten Muster „Lkw biegt rechts ab und übersieht Radfahrer“ geschehen. Mit einer Gesetzesnovelle, die Ende April in Kraft getreten ist, sollen diese schweren Unfälle bekämpft werden: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, dürfen auf Straßen, an denen mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur in Schrittgeschwindigkeit von sieben bis elf Stundenkilometern fahren. Dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) geht diese Regel nicht weit genug.  Er fordert eine Begrenzung auf eine „echte Schrittgeschwindigkeit“ von vier bis sieben Stundenkilometern.

Mit einer Gesetzesnovelle, die Ende April in Kraft getreten ist, sollen diese schweren Unfälle bekämpft werden: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, dürfen auf Straßen, an denen mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur in Schrittgeschwindigkeit von sieben bis elf Stundenkilometern fahren. 

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort