Mietverträge mit der Stadt CDU will Prüfergebnis im Fall Ertürk öffentlich vorstellen

Krefeld · Die Unregelmäßigkeiten im Mietverhältnis der Stadt Krefeld mit dem SPD-Ratsherrn Mustafa Ertürk beziehungsweise der Via Real Estate Finance UG standen am Dienstagabend auf der Tagesordnung des nicht öffentlich tagenden Rechnungsprüfungsausschusses.

Die Unregelmäßigkeiten, die in zwei Zwischenberichten bereits zutage getreten waren, beschäftigen die Staatsanwaltschaft. Sie prüft, ob bei der Vermietung von Wohnungen an die Stadt für die Unterbringung von Flüchtlingen Straftatsbestände erfüllt wurden.

Die Rechnungsprüfer  hatten dargelegt, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bestehende Verträge zu Lasten der Stadt geändert hatten. Ertürk soll einen Schwarzbau vermietet und unverhältnismäßig hohe Nebenkosten erhalten haben.

Die CDU möchte die Thematik und das endgültige Ergebnis der Prüfung gerne in einer öffentlichen Sitzung präsentiert wissen. Die SPD will offenbar Ähnliches für die Zukunft verhindert wissen. Unabhängig von etwaigen dienstrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen will sie die Verwaltung beauftragen, die Mietverträge freigezogener, im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen nicht mehr benötigter Wohnungen unter Berücksichtigung zukünftiger Bedarfe zu beenden.

Ferner solle sie Kriterien und Kontrollmechanismen für die zukünftige Abwicklung von Mietverträgen mit Dritten entwickeln, um die in den Prüfvermerken des Abschlussberichtes angeführten organisatorischen Mängel zu beheben. Nicht zuletzt soll sich die Verwaltung verpflichten, über die hierzu unternommenen Schritte, sowie zukünftigen Abschlüsse von Mietverträgen kontinuierlich im Rechnungsprüfungsausschuss, vorzugsweise in einem standardisierten Verfahren, Bericht zu erstatten.

Die Stadt hatte in der Vergangenheit immer um Verständnis gebeten, dass sie bei der Anmietung von Wohnungen für Asylsuchende unter einem immensen Zeitdruck gestanden habe, weil 2015 wöchentlich Hunderte Frauen, Männer und Kinder hätten untergebracht werden müssen. Die Prüfer machten allerdings deutlich, dass zehn der abgeschlossenen 16 Verträge deutlich vor dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Spätsommer/Herbst 2015 abgeschlossen worden seien. Die Prüfer machen deutlich, dass von einem geordneten und korrekten Verwaltungshandeln im für die Anmietung zuständigen Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement nicht die Rede sein kann. Es wurden Zahlungen getätigt, ohne das „Vier-Augen-Prinzip“ einzuhalten. Forderungen wurden nicht geprüft und dennoch bezahlt. Es fehlten Belege, Unterschriften und Datumsangaben.

(sti)
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