Krefeld Fischeln: Stadt erlässt strikteste Gestaltungssatzung seit langem

Krefeld · Sogar die Sträucher, die als Hecke gepflanzt werden dürfen, sind aufgelistet. Die Stadt will Billigbau verhindern: "Architektur hat auch eine öffentliche Seite."

Das Neubaugebiet am Krützboomweg in Fischeln bekommt eine Gestaltungssatzung. Bauherren, die ein Grundstück im Bereich der ehemaligen Tennisplätze erwerben, sind damit an ein streng durchreglementiertes Konzept gebunden, das bis ins Detail vorschreibt, was gebaut werden darf und wie nicht nur Häuser und Dächer, sondern auch Vorgärten und Solaranlagen auszusehen haben. Sogar die Sträucher, die als Hecke gepflanzt werden dürfen, sind aufgelistet. Die Satzung wird in der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Fischeln ab 17 Uhr der Öffentlichkeit vorgestellt.

Es ist das erste Mal seit vielen Jahren, dass die Krefelder Verwaltung sich entschieden hat, Bauherren in Sachen Geschmacksbildung an die Hand zu nehmen. Ein Grund ist, erläutert Ludger Walter von Planungsamt, dass Grundstücke in der Regel über Investoren vermarktet werden, mit denen die Stadt dann gestalterische Details verhandelt. Diesmal gehen die Grundstücke, und das ist selten, in Einzelvermarktung an private Bauherren. Es sei ausdrücklich gewollt, sagt Walter, dass diese in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden. Denn sonst, so Walter, und das lehre die Erfahrung, führe der gestalterische Freifahrtschein im Zweifelsfalle dazu, dass das Erscheinungsbild der Häuser sich an den "Sonderpreisangeboten von Baumarktketten" orientiere.

"Architektur ist nicht nur Privatangelegenheit, sondern hat auch eine öffentliche Seite", heißt es in der Begründung der Verwaltung. "Viele Neubaugebiete leiden trotz guter städtebaulicher Konzepte an einer nicht aufeinander abgestimmten Vielfalt von Materialien, Formen und Farben auf engstem Raum. Um die Attraktivität des Baugebietes auch langfristig sicherzustellen, sind Leitlinien für das Bauen sinnvoll, die die bauliche Vielfalt ordnen." Wie in Fischeln geordnet wird, haben Mitarbeiter mehrerer Abteilungen der Verwaltung in einem internen Abstimmungsprozess entschieden. "Bauliche Qualität soll entstehen, eine einheitliche Architektursprache", sagt Walter. Die Satzung nehme das auf, "was man heute in modernen Baugebieten so baut." Für Fassaden beispielsweise sind ausschließlich weißer oder grau abgetönter Putz und blauschwarzer oder dunkelroter Klinker zulässig. Die zulässigen Dachformen beschränken sich auf Pultdach oder Flachdach. Die Dächer sind außerdem "extensiv zu begrünen", ebenso müssen Vorgärten begrünt sei - Steingärten sind nicht zulässig -, um nur einige der gestalterischen Vorschriften zu nennen.

Die gesamte Gestaltungssatzung ist im Ratsportal unter Bezirksvertretung Fischeln nachzulesen.

(RP)
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