Wirtschaftskriminalität Firma aus Krefeld vermittelte ohne Erlaubnis Wertpapiere

Krefeld · Angeklagte aus Meerbusch und Krefeld müssen sich wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz am Amtsgericht verantworten.

Firma aus Krefeld vermittelte ohne Erlaubnis Wertpapiere
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ihre angeblichen Vergehen liegen Jahre zurück. In der Zeit zwischen 2011 und 2014 sollen zwei Männer faktisch eine Geschäftsführerposition bei dem Unternehmen FS Financial Service Deutschland GmbH an der Düsseldorfer Straße in Krefeld ausgeübt und die Vermittlung von Wertpapieren verantwortet haben. Das Problem: Dazu hatte die Gesellschaft keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz.

Gegenüber der FS Financial Service Deutschland GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seinerzeit nach eigener Mitteilung angeordnet, die von der Gesellschaft unerlaubt betriebene Anlagevermittlung- und beratung einzustellen. Nach Informationen der BaFin wandten sich Mitarbeiter der FS Financial Service Deutschland GmbH unerbeten an Anleger, um diese zum Erwerb von Wertpapieren zu verleiten. Dabei erhielten die möglichen Kunden zunächst Informationsmaterial. Danach wurden die Kunden nach Aussage der BaFin mehrfach telefonisch kontaktiert, um diese zum Erwerb von Wertpapieren zu veranlassen, wobei die Wertpapiere als mehr oder weniger kundengeeignet dargestellt wurden.

Nun müssen die beiden inzwischen 45 und 56 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag 23. Januar für ihr Verhalten vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Krefeld geradestehen. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten Folgendes zur Last: Von Mai 2011 bis zur Löschung im Dezember 2014 sei eine im vorliegenden Verfahren als Zeuge benannte männliche Person eingetragener Geschäftsführer der  Service Deutschland GmbH mit eingetragenem Sitz in Meerbusch gewesen. Tatsächlich sei die Gesellschaft in einem Großraumbüro an der Düsseldorfer Straße in Krefeld betrieben worden. Die Geschäfte der Gesellschaft seien – zumindest seit Beginn des Jahres 2012 – von den Angeklagten als faktische Geschäftsführer geleitet worden. So oblag den Angeklagten unter anderem die Unternehmensorganisation und Aufgabenverteilung, die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern sowie die Abrechnung und Meldung zur Sozialversicherung,  die Leitung von Meetings, sowie die Entscheidung von Urlaubsgewährung. Zugleich seien sie über ein Firmenkonto bei der Sparkasse Krefeld verfügungsberechtigt gewesen.

Gegenstand der geschäftlichen Tätigkeit der Gesellschaft seien so genannte Cold Calls (unaufgeforderte Anrufe bei Kunden) gewesen, um bei den Kunden zielgerichtet die Bereitschaft zum Abschluss von Verträgen über den Kauf oder Verkauf speziell von Aktien des Unternehmens „Kennedy Capital Corp.“  zu fördern und dafür Provisionen zu vereinnahmen. Zumindest drei im Verfahren als Zeugen benannte Personen hätten Aktien des Unternehmens „Kennedy Cap. Corp“ im Wert von mindestens 534.759,95 Euro erworben.

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