Krefeld Finanzamt rät: Freibeträge für zwei Jahre eintragen

Krefeld · Ab sofort besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2018 zu beantragen. "Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können", sagte Uwe Ritzkat, Leiter des Finanzamts Krefeld. Dabei wies Ritzkat auf die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hin. Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen.

"Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen", erklärte Ritzkat weiter. Arbeitnehmer können mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. Eine einjährige Berücksichtigung ist allerdings ebenso möglich wie die spätere Änderung eines einmal beantragten Freibetrags.

Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Übrigens: Wer für 2017 bisher noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis spätestens zum 30. November 2017 nachholen.

(RP)
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