Ein Drittel ließ den Stichtag in Krefeld verstreichen Finanzamt: 57.088 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen

Krefeld · Eigentümer, die der Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, erhalten jetzt Erinnerungsschreiben. Dann wird es teuer.

 In der Seidenstadt hat fast ein Drittel aller Immobilienbesitzer noch keine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben.

In der Seidenstadt hat fast ein Drittel aller Immobilienbesitzer noch keine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Fast ein Drittel aller Immobilienbesitzer in Krefeld hat einschließlich des Stichtags 31. Januar noch keine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben. Wie das Finanzamt mitteilte, seien bislang 57.088 Erklärungen eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von rund 72 Prozent. 90 Prozent davon wurden digital abgegeben. „Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern“, so Oberfinanzpräsident Werner Brommund.

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

„Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, kann dies weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster erledigen“, erklärt der Oberfinanzpräsident. „Die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“

Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Was vielen nicht bewusst ist: Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer“, betont Brommund. „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.“ Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

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