Krefeld Feuerwerkskörper nicht vom Schwarzmarkt kaufen
Krefeld · Damit der anstehende Jahreswechsel für alle Krefelder und ihre Gäste einen angenehmen Verlauf nehmen kann, gibt die Feuerwehr Tipps für die Sicherheit bei Silvesterpartys und den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Wer sich an der "Knallerei" beteiligen möchte, sollte nur Feuerwerk mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen. "Schwarzmarkt-Ware", die kein Prüfsiegel enthält, ist möglicherweise lebensgefährlich. Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks sollte man schon vor der Silvesternacht in Ruhe lesen und einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Die Feuerwerkskörper sollten stets getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahrt werden. Beim "Knallen" nie den gesamten Vorrat in einem Behältnis bereithalten. Tischfeuerwerk darf nur auf feuerfesten Unterlagen abgebrannt werden und natürlich nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien.
Feuerwerk der Klasse II darf nur von Erwachsenen und nur im Freien gezündet werden. Außerdem ist das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II nur zwischen Silvester 18 Uhr und Neujahr 7 Uhr erlaubt. Raketen sollten nur aus Flaschen, die einen sicheren Stand haben, von der Straße oder freien Plätzen aus abgeschossen werden. Mit Feuerwerkskörpern nicht in Richtung anderer Menschen oder auf Tiere zielen. Feuerwerk kann zu Verbrennungen und zu Gehörschäden führen. Kleinere Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Eis mindestens zehn Minuten lang kühlen. Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, sollte man unbedingt liegen lassen und nach einiger Zeit mit Wasser übergießen. Sie können sonst noch viel später explodieren und vielleicht sogar spielende Kinder gefährden.