Am 25. August Thema im Krefelder Finanzausschuss FDP verlangt Aufklärung zu Verträgen für Yayla-Arena

Krefeld · Die Stadtverwaltung soll im öffentlichen Teil der Sitzung des Finanz- und Beteiligungsauschusses am 25. August berichten. Es geht darum, wie viel Miete die Krefeld Pinguine zahlen sollen.

 FDP-Fraktionscehf Joachim C. Heitmann möchte Details wissen.

FDP-Fraktionscehf Joachim C. Heitmann möchte Details wissen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Die Stadtverwaltung soll sich zur Vertragsproblematik der Seidenweberhaus GmbH als Betreiber der Yayla-Arena mit der KEV Pinguin GmbH in der Sitzung des Finanz- und Beteiligungsauschusses des Rates der Stadt Krefeld am 25. August erklären. Und zwar im öffentlichen Teil der Sitzung. Für diesen Termin haben die Freien Demokraten aus Krefeld einen Bericht über „die marktgerechte Miete für die Nutzung der Yayla-Arena durch die Krefeld Pinguine“ beantragt. Die Yayla-Arena, zu deren Mietern die Krefeld Pinguine gehören, wird von der städtischen Seidenweberhaus GmbH betrieben, deren Alleingesellschafter die Stadt ist.

„Die Seidenweberhaus GmbH fällt damit in die Zuständigkeit des Finanz- und Beteiligungsausschusses,“ erklärte der Fraktionsvorsitzende Joachim C. Heitmann. Presseberichten zufolge habe ein Krefelder Bürger die Bezirksregierung Düsseldorf aufgefordert, gegen die Stadt einzuschreiten und sie anzuweisen, kostendeckende Verträge, insbesondere für die Überlassung der Yayla-Arena an die Krefeld Pinguine zu vereinbaren, Denn lediglich 45.000 Euro Miete würden von den Krefeld Pinguinen entrichtet, während von einer kostendeckenden Miete von rund 800.000 Euro ausgegangen werden müsse, so die Argumentation des Petetenten.

Die Stadt und die Bezirksregierung hätten das Ansinnen als unbegründet zurückgewiesen. „Der Finanz- und Beteiligungsausschuss muss umfassend informiert werden, unbeschadet der Zuständigkeit des nicht öffentlich tagenden und zur Verschwiegenheit verpflichteten Aufsichtsrates der Seidenweberhaus GmbH. Da aufgrund der Presseberichterstattungen der Vorgang einschließlich der gegensätzlichen Argumentation der Beteiligten öffentlich ist, muss der Bericht durch die für die Beteiligungen der Stadt zuständige Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen,“ fordert die Fraktion.

Die Stadt Krefeld habe das Verhalten ihrer Tochter Seidenweberhaus GmbH, das zu jährlichen Defiziten von rund drei Millionen Euro führe, zu verantworten. „Die Flucht ins Privatrecht verbietet sich“ – das habe das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 1999 entschieden, informierten Düsseldorfer Anwälte im Auftrag des Krefelders Mark Jopp. Die Stadt könne insofern nicht Abstand vom Handeln ihrer 100-prozentigen Tochtergesellschaft Seidenweberhaus GmbH nehmen.

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