Krefeld Erstickter Rentner: Hohe Haftstrafen für Täter

Krefeld · Die Staatsanwaltschaft forderte für Mord lebenslange Haftstrafen für die Angeklagten. Das Gericht erkannte auf Raub mit Todesfolge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Revision beantragen soll.

In einer Pressekonferenz hatten Katrin Kretzer, Gerhard Hoppmann, Axel Stahl und Marco Cornelius die Öffentlichkeit über die Tat informiert.

In einer Pressekonferenz hatten Katrin Kretzer, Gerhard Hoppmann, Axel Stahl und Marco Cornelius die Öffentlichkeit über die Tat informiert.

Foto: TL

Das Schwurgericht hat im Prozess um den gewaltsamen Tod des Rentners Hans Werner L. Haftstrafen von bis zu 14 Jahren verhängt. Die Kammer sieht den Vorwurf des Mordes allerdings als nicht bestätigt.

Es war Raub mit Todesfolge und kein Mord, so das Fazit der Urteilsbegründung. Dass die fünf Angeklagten am Überfall auf den Rentner im Oktober 2016 beteiligt waren, stand am Ende der Beweisaufnahme fest. Die Täter, die zum Prozessauftakt im Juli noch schwiegen, räumten erst nach und nach ihre Beteiligung an dem brutalen Überfall ein.

Die Ermittlungen zum Mord an Hans-Werner L.
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Die Richterin blickte zurück auf den 26. Oktober, an dem der gehbehinderte Rentner in seiner Wohnung an der Drießendorfer Straße überfallen wurde. Es sei bekannt gewesen, dass der Mann Antiquitäten und Kunstgegenstände sammelte, schilderte sie. Das sei auch der Grund für die Angeklagten gewesen, einen Raub zu planen. Die vier Männer und die Frau versprachen sich eine Beute von mindestens 100.000 Euro. Den Wert der gestohlenen Gegenstände - Messingfiguren, Kreuze, siebenarmige Kerzenleuchter und eine antiquarische Ausgabe Schillers - bezifferte das Gericht nicht; er betrug aber lediglich einen kleinen Bruchteil dessen, was die Täter erhofften. Der 79-Jährige besaß nämlich keine Kostbarkeiten. Weil die Rente nicht reichte, hatte er immer wieder einige Teile versetzt. Nicht mal mehr seinen Strom konnte er immer zahlen.

Am Tattag habe Johann S. sich als Paketbote ausgegeben und dadurch den Mittätern Zutritt zur Wohnung verschafft. Er selber wartete dann im Auto. Die Mitangeklagten fesselten und knebelten den Rentner. Die Hände waren vorne über kreuz verbunden, das Gesicht war mit Klebeband bedeckt. Lediglich eine viel zu kleine Öffnung für die Nasenatmung wurde ausgespart. Der Rentner erstickte. Nicht nur die Öffnungen für die Nase waren zu klein; die Zunge war mit einem Knebel so fixiert, dass sie in den Rachenraum gepresst wurde, hatte ein Gerichtsmediziner erklärt. Darüber hinaus brach die Nase des Rentners, möglicherweise durch seine Gegenwehr, so dass Blut die Atmung weiter behinderte. Er erstickte. Die Täter beteuerten, dass sie den Tod ihres Opfers nicht wollten.

Die Kammer folgerte, dass ein Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden könne, weil die Nasenlöcher des Rentners nicht zugeklebt waren und ihm damit theoretisch die Möglichkeit der Atmung blieb. Außerdem hätten die Beteiligten die Tat beendet, als sie den Tod des Mannes bemerkten. Daher seien sie nicht wegen Mordes zu verurteilen.

Im Oktober war Hans Werner L. von Bekannten als vermisst gemeldet worden. Die Polizei hatte durch einen Schlüsseldienst die Wohnung öffnen lassen und den Mann in Rückenlage auf dem Boden im Badezimmer gefunden. Auf seinem Gesicht lag ein Handtuch. Das, so einer der Angeklagten, habe man aus Respekt vor dem Toten auf ihn gelegt, nachdem man merkte, dass er nicht mehr atmet.

Ein 41-Jähriger muss nun für 14 Jahre ins Gefängnis, ebenso die 53-jährige Krefelderin. Zwei weitere Angeklagte wurden zu elf Jahren und sechs Monaten sowie zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Der 27-Jährige, der während der Gewalttaten gegen den Rentner im Auto saß, wurde wegen Beihilfe zum schweren Raub und zum Wohnungseinbruchsdiebstahl zu vier Jahren Haft verurteilt.

Die Staatsanwältin hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert und gegen drei der Angeklagten die Verhängung von lebenslangen Freiheitsstrafen beantragt. Einem weiteren Angeklagten billigte sie wegen der umfassenden Angaben eine mildere Freiheitsstrafe von 14 Jahren zu. Auch die Staatsanwältin ging davon aus, dass der 27-Jährige nicht am Tod des Rentners beteiligt war. Nach ihrem Antrag sollte er wegen schweren Raubes eine Haftstrafe von fünf Jahren verbüßen. Das Gericht hat in vier Fällen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Zuvor muss allerdings ein Teil der Strafe verbüßt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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