Krefeld Einigung mit Stadt: Bezirksregierung verbietet Straßenstrich von 6 bis 22 Uhr

Krefeld · Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am Freitag auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt, dass der Krefelder Straßenstrich im Bereich Ritterstraße, Neue Ritterstraße und Dießemer Bruch künftig täglich in der Zeit von 6 bis 22 Uhr verboten sein wird. Der Sperrbezirk wird also - zeitlich begrenzt - erweitert.

 Straßenstrich Neue Ritterstraße - künftig zwischen 6 und 22 Uhr verboten.

Straßenstrich Neue Ritterstraße - künftig zwischen 6 und 22 Uhr verboten.

Foto: bkö

Die Krefelder Stadtverwaltung hat sich mit ihrem Antrag nicht komplett durchgesetzt: Sie hatte einen Antrag auf eine komplette Erweiterung des Straßenstrichs gestellt. Oberbürgermeister Kathstede (CDU) hatte sich zuletzt in der vorletzten Woche mit der Regierungspräsidentin Anne Lütkes in dieser Sache getroffen. Danach haben Arbeitsgruppen von Stadt und Bezirksregierung die Details ausgearbeitet. Jetzt liegt das Ergebnis bei der Stadt Krefeld schriftlich vor. "Es ist geplant, dass die geänderte Rechtsverordnung kurzfristig in Kraft treten soll", teilte William Wolfgramm, Sprecher der Bezirksregierung, am Freitag auf Anfrage mit.

Die Stadt hatte zuletzt argumentiert, dass insbesondere eine Gefährdung der Jugend zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Örtlichkeiten nicht mehr auszuschließen sei - und deshalb auf ein komplettes Verbot gedrungen.

Die Düsseldorfer Behörde sieht die Gefahr einer Verlagerung des Straßenstrichs auf andere Stadtteile in Krefeld: Dies war ein Grund, warum sie sich für eine zeitliche Befristung von 6 bis 22 Uhr ausgesprochen hat. Bei einem unbefristeten Verbot bestehe "die ernsthafte Gefahr einer Verdrängung der Szene in Bereiche, die deutlich ungeeigneter und gefahrengeneigter sind", teilte die Behörde auf Anfrage mit.

Abgelegene Straßen oder Örtlichkeiten in Außen- oder Randbezirken mit geringem Straßenverkehr erhöhten die Gefahr von schwerwiegenden Straftaten und Gewaltdelikten insbesondere gegenüber den dort arbeitenden Frauen. Demgegenüber seien die Neue Ritterstraße und der Dießemer Bruch stark befahren und liegen in relativer Nähe zur Polizeiwache Süd.

Monatelang hatten Anwohner sich zuvor über den sich ausweitenden Straßenstrich beschwert, über den unsere Zeitung im November 2012 exklusiv berichtet hatte. Die Prostitution weite sich demnach auch auf Spielplätze und zunehmend auch auf das Gelände der Skateranlage nördlich der Oberdießemer Straße aus. Die Stadt hatte deshalb ursprünglich ein komplettes Verbot des Straßenstrichs erwirken wollen, da der Schwerpunkt der Straßenprostitution ohnehin erst nach 22 Uhr stattfindet. "Ein vollständiges und zeitlich unbefristetes Verbot der Straßenprostitution ist jedoch nicht verhältnismäßig", teilte die Bezirksregierung über einen Sprecher mit. Straßenprostitution sei nach dem 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetz grundsätzlich legal, ein unbeschränktes Verbot der Straßenprostitution stelle einen unverhältnismäßigen und damit unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der betroffenen Frauen dar.

Die mit der Straßenprostitution einhergehenden Begleiterscheinungen wie Schmutz und Müll sowie Straftaten wie Nötigungen oder Körperverletzungen seien dabei nicht zu tolerieren, "müssen jedoch mit den bestehenden polizeilichen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen bekämpft werden", so die Behörde. Regelmäßig soll die Stadt der Bezirksregierung berichten, wie sich das Verbot auswirkt.

(RP)
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