Krefeld Ein Großvater als Streitschlichter

Krefeld · Thomas Stapel ist als neuer Schiedsmann für Königshof und Stahldorf zuständig. Durch seine Erfahrungen als Rechnungsprüfer und sein Fingerspitzengefühl will er Streithähne dazu bringen, dass sie sich außergerichtlich vergleichen.

 Thomas Stapel freut sich über seine einstimmige Wahl zum Schiedsmann durch die Bezirksvertretung Fischeln.

Thomas Stapel freut sich über seine einstimmige Wahl zum Schiedsmann durch die Bezirksvertretung Fischeln.

Foto: T. Lammertz

Thomas Stapel ist neuer Schiedsmann in Fischeln und wird nach seiner offiziellen Vereidigung vor dem Amtsgericht für die Bezirke Königshof und Stahldorf zuständig sein. Das ist doppelt erfreulich, da es eine Zeit lang so aussah, als würde dieses Ehrenamt nach dem Tod des bisherigen Amtsinhabers, Hans Bruns, nicht mehr neu besetzt werden können.

Thomas Stapel (56), der als Rechnungsprüfer bei der Stadt Willich arbeitet, freut sich auf sein neues Amt, das er ehrenamtlich ausüben wird: "Durch den juristischen Hintergrund, den meine berufliche Tätigkeit mit sich bringt, und nicht zuletzt als Vater von vier Kindern und zwei Enkelkindern fühle ich mich auf das Amt gut vorbereitet". Schon seit Längerem hatte er sich mit dem Gedanken getragen, sich ehrenamtlich zu engagieren, und freut sich über die einstimmige Entscheidung der Bezirksvertretung Fischeln. "Ich finde die Funktion dieses Amtes sehr gut und wichtig, weil es die Gerichte entlastet und vor allem sehe ich es als Dienst am Bürger".

Aus seiner beruflichen Tätigkeit weiß Stapel, wie lange sich Gerichtsprozesse hinziehen können, wie viel Zeit, Kraft und Geld unter Umständen investiert werden müssen, bis ein Urteil für Klarheit und Gerechtigkeit sorgt. Hier sieht er ganz klar den Vorteil des Schiedsamts: "Es handelt sich um ein recht einfaches Verfahren. Die streitenden Parteien setzen sich für relativ kleines Geld zusammen - der Antragssteller zahlt bis maximal 50 Euro -, und der Schiedsmann bemüht sich, einen Vergleich herbeizuführen."

Bei zivilrechtlichen Verfahren fordern die Gerichte zunächst ein Schiedsgerichtsverfahren ein, bevor sie sich mit den Fällen beschäftigen. Erst wenn das Schiedsgerichtsverfahren erfolglos gewesen ist, kann vor Gericht geklagt werden. Thomas Stapel berichtet, dass die Inanspruchnahme von Schiedsverfahren stark ansteigend sei, und sieht sich in seinem Amt als Moderator oder Mediator zwischen den streitenden Parteien. Ihm ist klar: "Jeder Fall wird anders sein. Ich bin ganz offen und entspannt, und lasse die Sache auf mich zukommen". Seine Klienten wird er, wie vorgeschrieben, in seinem Büro in "entspannter Atmosphäre" empfangen.

"Ich werde den Menschen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl begegnen und - das ist mir ganz wichtig - vor allem auf Augenhöhe; und ich möchte erreichen, dass sich die Streithähne in irgendeiner Form vergleichen."

(RP)
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