Drohender Rechtsstreit Abriss der Werbetafel: Stadt prüft Klage

Krefeld · Bis 10. Januar muss die Stadt mitteilen, ob sie gegen den Bescheid zum Abbau der Werbetafel klagt.

 Die Werbetafel ist an diesem Standort „formell und materiell“ rechtswidrig.

Die Werbetafel ist an diesem Standort „formell und materiell“ rechtswidrig.

Foto: Lammertz, Thomas/Lammertz, Thomas (lamm)

In dieser Woche fällt die Entscheidung, ob die umstrittene digitale Werbetafel in Oppum an der Kreuzung Untergath/Hauptstraße abgebaut oder ob die Stadt gegen die diesbezügliche Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf klagen wird. Die Klagefrist endet am 10. Januar.

„Der Bescheid der Bezirksregierung wird verwaltungsintern noch geprüft“, teilte ein Stadtsprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit. Bis zum Stichtag werde die Stadt entscheiden, ob sie von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch macht. Eine Klage wäre das letzte Rechtsmittel „Die Stadt Krefeld geht davon aus, dass die Genehmigung der digitalen Werbetafel rechtskonform ist und die Abstände ordnungsgemäß berücksichtigt wurden“, heißt es von Seiten der Stadt.

Mit dieser Sicht der Dinge steht die Stadt allein da: Die Bezirksregierung hatte, wie ausführlich berichtet, im Dezember nach eingehender Prüfung des Falls endgültig mitgeteilt, dass die Baugenehmigung „formell und materiell rechtswidrig“ ist und sich damit der Rechtsauffassung von StraßenNRW angeschlossen, die die Stadt Krefeld schon vor rund einem Jahr zum Abbau der Tafel aufgefordert hatte.

Die Stadt Krefeld hatte, so Bezirksregierung und StraßenNRW, bei Erteilung der Baugenehmigung missachtet, dass der Werbetafel-Standort Untergath/Hauptstraße sich innerhalb der 40 Meter-Anbau- und Werbeverbotszone der A57 befindet. Diese wird vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn gemessen, die Werbetafel hat demnach einen zu geringen Abstand von nur 17 Metern. Die Untere Bauaufsicht der Stadt Krefeld hingegen glaubte, das Verkehrszeichen 330.2 (Autobahn-Ende) sei ausschlaggebend und kam auf einen Abstand von 48 Metern. Außerdem hatte die Verwaltung es versäumt, die erforderliche Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde einzuholen. Wird die Tafel abgebaut, könnten auf die Stadt Schadensersatzforderungen des Betreibers Ströer Medien zukommen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort