Krefeld Die Stadtverwaltung kassiert bei 21 Campern doppelt ab
Krefeld · So mancher Camper in der Seidenstadt ist derzeit gar nicht gut auf die Verwaltung zu sprechen. Denn die kassiert in diesem Jahr gleich doppelt ab.
"Bei den Betroffenen handelt es sich um Bürger, die mit dem ersten Wohnsitz in der Stadt gemeldet sind, gleichzeitig aber auch in Krefeld auf einem Campingplatz einen Wohnwagen stehen haben", räumte Peter Mertens, Leiter des Fachbereichs Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, in der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses ein.
Das Problem: Rückwirkend ändern können Politik und Verwaltung die Satzung nicht. Das heißt: Jeder der 21 Krefelder mit Dauerstellplatz in der Stadt muss dafür in diesem Jahr zwischen 70 und 80 Euro Zweitwohnungssteuer an die Stadtkasse zahlen. "Wir nehmen jährlich insgesamt 135.000 Euro durch die Zweitwohnungssteuer ein", so Mertens, "davon entfallen etwa 1500 Euro auf besagte 21 Dauercamper." Und der städtische Finanzverwalter fügt fast entschuldigend hinzu: "Die 70 bis 80 Euro können in drei bis vier Raten gezahlt werden."
Den Stein ins Rollen haben die Krefelder Grünen gebracht, die im Ausschuss eine entsprechende Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung forderten. "Bürger, die bereits mit Erstwohnsitz in Krefeld gemeldet sind, müssen von dieser zusätzlichen Zahlung ausgenommen werden", so der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Ratsherr Thorsten Hansen. Innerhalb der 18 Monate seit Inkrafttreten der Zweitwohnungssteuer habe sich an dieser Stelle ein "Nachbesserungsbedarf" gezeigt.
Damit reagieren die Grünen auf entsprechende Klagen von Campern. "Das eigentliche Ziel der Zweitwohnungssteuer war es ja, besonders für Studierende einen indirekten Anreiz zur Anmeldung eines Erstwohnsitzes zu schaffen und dadurch die sich auch an der Bevölkerungszahl orientierenden Schlüsselzuweisungen des Landes zu erhöhen", erklärt Hansen. Dieses Ziel sei für die vergangene Zeit mit mehr als 1000 Neuanmeldungen erreicht. "Dass aber gegenwärtig auch Bürgerinnen und Bürger zur Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden, die bereits ihren Erstwohnsitz in Krefeld haben, war jedenfalls nie beabsichtigt."
Unterstützt wurde der Antrag der Grünen unter anderem von der FDP: "Niemand hat im Traum daran gedacht, dass diese Satzung so eine Auswirkung haben könnte", sagt Partei- und Fraktionschef Joachim C. Heitmann. Fakt ist: Rückwirkend sind Änderungen an der Satzung oder "Ausnahmen" - wie von CDU-Fraktionschef Philibert Reuters angefragt - nicht möglich, ohne dass die komplette Satzung ungültig wäre und damit die 135.000 Euro insgesamt zurückgezahlt werden müssten. Abschließend erhielt die Verwaltung von der Politik den Auftrag, zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses eine Änderungssatzung vorzulegen. "Damit sieht die Welt für die Camper zumindest ab dem 1. Januar 2018 wieder anders aus", so Reuters.