Krefeld Die Krefelder Gerichte suchen dringend neue Schöffen

Krefeld · Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit.

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gesucht. Bei der Stadt Krefeld bewerben können sich Frauen und Männer, die nach erfolgter Wahl am Amtsgericht und Landgericht Krefeld als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.

Eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen wird von der Stadtverwaltung erstellt und vom Rat beziehungsweise Jugendhilfeausschuss beschlossen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Krefeld in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen am Amts- und Landgericht sowie für das Jugendschöffengericht und die Jugendstrafkammer.

Bewerber müssen in Krefeld wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen. Schöffen sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt unter anderem in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Nähere Informationen gibt es unter anderem per E-Mail an schoeffen@krefeld.de oder unter der Telefonnummer 02151 864646 (Hotline für Erwachsenen- und Jugendschöffenbewerber) sowie im Internet unter www.krefeld.de Stichwort "Schöffe".

(RP)
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