Krefeld Dichtheitsprüfung: Zeit läuft ab - Bürger müssen sich informieren

Krefeld · Eigeninitiative ist gefragt: Die Krefelder Verwaltung wird Hausbesitzer, die bis zum Ende des Jahres zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung verpflichtet sind, nicht gesondert informieren.

 Die Karte zeigt eine Übersicht der Wasserschutzzonen im Krefelder Stadtgebiet -wer hier ein Haus besitzt, muss bis Ende des Jahres gegebenenfalls seinen Abwasserkanal prüfen lassen, wenn dieser vor 1965 errichtet worden ist.

Die Karte zeigt eine Übersicht der Wasserschutzzonen im Krefelder Stadtgebiet -wer hier ein Haus besitzt, muss bis Ende des Jahres gegebenenfalls seinen Abwasserkanal prüfen lassen, wenn dieser vor 1965 errichtet worden ist.

Foto: Stadt

Die Zeit drängt: Noch rund sechs Monate Zeit haben Krefelder Hausbesitzer, eine Dichtheitsprüfung für ihre privaten Abwasserkanäle durchführen lassen. Diese ist, so regelt es die von der Landesregierunge beschlossene "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen", zum Stichtag 31. Dezember 2015 verpflichtend, wenn das Grundstück sich im Wasserschutzgebiet befindet und die Kanäle vor 1965 errichtet worden sind (Ausnahme: siehe Infobox). Doch welche Häuser an welchen Krefelder Straßen exakt betroffen sind, und was die Bürger genau beachten müssen, lässt sich nicht so ohne weiteres herausfinden.

Das berichtet Bernd Smits, Anwohner des Hochbendwegs in Forstwald: "Seit Monaten steht auf der Homepage der Stadt nur, dass die Stadt Krefeld beabsichtigt, eine Satzung zur Vorlage der Dichtheitsbescheinigungen zu erlassen. Mir fehlt für die betroffenen Bürger eine klare Ansage, wer betroffen ist, und wem bis wann eine Bescheinigung vorgelegt werden muss." Dass er selber prüfen muss, weiß er. "Aber ich habe auch mitbekommen, dass viele meiner Nachbarn, die meisten weit über 80 Jahre alt, überhaupt nichts über das Thema wissen, oder sich auf den Standpunkt stellen 'Wenn die Stadt was von mir will, dann wird sie mir das schon mitteilen'." Smits verweist auf das Beispiel der Stadt Mönchengladbach, die im Internet wenigstens eine Liste der Grundstücke veröffentlicht hat, die im Wasserschutzgebiet liegen, und außerdem ausführlich über die gesetzliche Regelung informiert.

 Bernd Smits am Hochbendweg: Känale auf der einen Straßenseite müssen geprüft werden, die andere Seite liegt nicht mehr im Schutzgebiet.

Bernd Smits am Hochbendweg: Känale auf der einen Straßenseite müssen geprüft werden, die andere Seite liegt nicht mehr im Schutzgebiet.

Foto: Mocnik

Für Krefeld jedoch gibt es keine solche Liste. Bernhard Plenker vom Umweltamt erklärt: "Es ist nicht geplant, die entsprechenden Haushalte anzuschreiben, und auch nicht, eine Liste der betroffenen Straßen im Internet zu veröffentlichen." Die gesetzlichen Regelungen seien, so meint Plenker, eindeutig per Landesverordnung geregelt und über Zeitungsberichte und im Internet bekannt gemacht worden. Das sei ausreichend, zumal die Stadt eigene Regelungen, die über das Landesgesetzt hinausgehen, bis dato ohnehin nicht getroffen habe. Der Leiter des Umweltamts, Helmut Döpcke, teilt jedoch mit, dass "in Kürze" eine Übersichtskarte mit den festgesetzten Wasserschutzgebieten auf der Internetseite eingestellt werden solle.

Und auch die auf der Webseite der Stadt Krefeld angekündigte Satzung, die beispielsweise festlegen würde, von wem und bis wann Prüfungsbescheinigungen vorgelegt werden müssen, gibt es aktuell noch nicht. Diese sei "in Absprache", erklärt eine Stadtsprecherin auf Anfrage. "Wir mussten uns nach dem Kippen der ursprünglichen gesetzlichen Regelung, die vorsah, dass alle privaten Kanäle geprüft werden müssen, vor eineinhalb Jahren Ende 2013 völlig neu aufstellen", sagt Plenker. "Vorher hatten wir alles per Satzung geregelt." Konfrontiert mit der Frage, wie Hausbesitzer, die keine Zeitung und keinen Internetzugang haben, von ihren Pflichten erfahren sollen, sagt Plenker: "Man kann nicht jeden erreichen." Es sei für die Verwaltung schwierig herauszufinden, welche Liegenschaften innerhalb der Wasserschutzgebiete von der Regelung betroffen seien. "Wir können das schon", räumt er ein, "aber im Augenblick ist das so nicht eingeplant." Hausbesitzer müssten dennoch damit rechnen, dass fehlende Prüfberichte nach dem Stichtag von der Verwaltung angemahnt würden. Voraussetzung dafür wäre aber die Verabschiedung der Satzung. Grundstückseigentümer müssten jedoch beachten, dass sie in jedem Fall zur Prüfung verpflichtet seien, unabhängig davon, ob die Stadt eine Regelung per Satzung erlässt, oder nicht.

Bernd Smits hat unterdessen für seine Nachbarschaft selber die Initiative ergriffen und Handzettel mit den wichtigsten Informationen zur Dichtheitsprüfung zusammengestellt und Angebote eingeholt. "Dabei habe ich übrigens festgestellt, dass man von den gleichen Firmen, die als Partner der SWK die Prüfung anbieten, wesentlich günstigere Angebote bekommt, wenn man privat anfragt, als wenn man über die Homepage der SWK bucht", sagt Smits. 50 Euro und mehr Ersparnis seien möglich. In einem Schreiben an Umweltamtsleiter Döpcke verweist Smits auf die seiner Meinung nach bürgerfreundliche Mönchengladbacher Lösung: Dort hat die Verwaltung per Satzung festgelegt, dass die Bürger nicht zur Vorlage einer Prüfbescheinigung verpflichtet sind.

(RP)
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