Krefeld Der Streit um die Katzenschutzverordnung

Krefeld · Der Katzenschutzbund widerspricht der Stadt: Weisungsgemäß füttert der Verein auf dem Friedhof keine Katzen mehr. Und warnt: Die Zahl der wilden Katzen dort hat sich unkontrolliert vermehrt - und oft sind es die Friedhofsbesucher, die die Tiere füttern. Die Katzenfreunde appellieren: Meldet uns die Tiere!

 Dieser Kater hat über Jahre im Bereich des Berufskollegs Uerdingen gehaust - der Befund: "Sein Körper war übersät mit Bisswunden, durch Kampfverletzungen durch einen anderen wilden Kater".

Dieser Kater hat über Jahre im Bereich des Berufskollegs Uerdingen gehaust - der Befund: "Sein Körper war übersät mit Bisswunden, durch Kampfverletzungen durch einen anderen wilden Kater".

Foto: Miriam Koleta

Wenn Miriam Koleta vom Krefelder Katzenschutzbund zu erzählen beginnt, schaudert es einem irgendwann. Zum einen darüber, was Menschen Katzen antun: den Schwanz abschneiden zum Beispiel. Zum anderen, weil das Leben einer Katze in freier Wildbahn mehr wild als frei ist. Es ist eben ein Kampf ums Überleben draußen in der Stadt. Und so hat der Katzenschutzbund ein Ziel: Möglichst viele Katzen kastrieren zu lassen, damit sie sich nicht unkontrolliert vermehren. Doch die Zahl der wilden Katzen steigt - nach Überzeugung der Tierfreunde auch deshalb, weil es hier keine Katzenschutzverordnung gibt. "Ich fordere seit Jahren eine solche Verordnung, leider vergeblich", sagt Walter Bruder, Vorsitzender des Katzenschutzbundes.

 Miriam Koleta vom Krefelder Katzenschutzbund.

Miriam Koleta vom Krefelder Katzenschutzbund.

Foto: Koleta

Und so leisten Akteure wie Miriam Koleta eine Art Sisyphusarbeit: Wilde Katzen werden gefangen, medizinisch versorgt, kastriert, gechippt und wieder freigelassen - denn wildgeborene Tiere einzusperren sei nicht tierschutzgerecht. Aber man kann dafür sorgen, dass sie nicht Nachwuchs schaffen, der dann wieder einem gnadenlosen Kampf ums Überleben ausgesetzt ist. 20.000 wilde Katzen fristen nach Schätzungen der Tierschützer auf Krefelder Gebiet ihr Dasein.

Am Friedhof ist die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Katzenschützern erst einmal gescheitert. Die Stadt hat dem Katzenschutzbund die Fütterung von Katzen auf dem Friedhofsgelände untersagt. Sie hat Beschwerden über die Verwüstung von Gräbern und über Tiere wie Krähen, die von Futterresten angelockt werden, geltend gemacht (wir berichteten). Katzenschutzbund-Vorsitzender Bruder betont, dass sich der Verein an das Verbot hält. Sein Verein versorgt außerhalb des Friedhofs lediglich acht Katzen vom Friedhof, allesamt kastriert und gechippt. "Auf dem Friedhof leben viel mehr Katzen, wir haben keinen Überblick mehr und keine Kontrolle", sagt Bruder weiter.

Wenn dort Tiere gefüttert werden, dann von Friedhofsbesuchern, betont Miriam Koleta. Sie appelliert generell: Wer immer auf wilde Katzen stößt, möge ihren Verein informieren. Zum Alltag dort gehört es, Katzen mit speziellen Lebendfallen zu fangen und kastriert wieder in die Wildbahn zu entlassen. Warum keine Katzenschutzverordnung? Sucht man bei Google mit dem Stichwort, bekommt man viele Berichte über Städte, die an der Einführung arbeiten. Es geht darum, dass Katzenbesitzer verpflichtet werden, ihre Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Gerade gestern wurde aus Essen gemeldet, dass die dortige neue Katzenschutzverordnung offenbar Wirkung zeigt - 500 Essener hätten seit Jahresbeginn ihre Katze kastrieren und chippen lassen. In Essen unterstützt eine Stiftung die Prozedur mit 60 Euro; nach Angaben des Katzenschutzbundes kostet die Kastration bei einem Kater rund 60, bei einer Katze rund 110 Euro, für das Chippen fallen 25 bis 40 Euro an.

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Foto: Giulia Bianco

Katzenschutzbundchef Bruder betont, dass zum Stand Juli 2014 fast 200 Städte in Deutschland eine Katzenschutzverordnung gehabt hätten, meist nach dem "Paderborner Modell". In Krefeld hatte 2013 die UWG einen Vorstoß dafür gemacht - vergeblich. Die Verwaltung hatte seinerzeit rechtliche Bedenken formuliert und angezweifelt, dass eine solche Verordnung überhaupt gebraucht wird. Im Fachjargon: Es gebe keine "abstrakte Gefahr", die eine solche Verordnung rechtfertige, eine Gefahr also, die hinreichend wahrscheinlich dazu führt, dass "ein Schaden an einem geschützten Rechtsgut" eintritt. Es fehlten zudem verlässlichen Daten über eine hohe Katzenpopulation. Gesundheitliche Gefahren für den Menschen könne man ausschließen, und "moralische und hygienische Zumutungen durch Ausscheidungen der Katzen sowie das Leiden und Sterben der Tiere überschreiten nicht die Gefahrenschwelle", heißt es in der Expertise.

Die Stadt glaubt auch nicht daran, dass eine Verordnung etwas bewirkt: "Es erscheint lebensfremd, dass die Einführung eines weiteren Ordnungswidrigkeitentatbestandes im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das geforderte Kastrations- und Kennzeichnungsgebot die Rechtstreue der Tierhalter zu befördern vermag".

Viele andere Städte sehen es offensichtlich anders.

(RP)
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