Krefeld Der Herbst ist die bevorzugte Jahreszeit für Streit unter Nachbarn

Krefeld · Schiedsmann Heinz-Günther Roeder hat schon einiges erlebt: Im letzten Quartal des Jahres hat er stets mehr zu tun - dann häufen sich die Streitigkeiten am Gartenzaun über Laub und Laubbläser.

 Schiedsmann Heinz-Günther Roeder weiß einiges zu berichten, worüber die Krefelder jetzt im Herbst in Streit geraten.

Schiedsmann Heinz-Günther Roeder weiß einiges zu berichten, worüber die Krefelder jetzt im Herbst in Streit geraten.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Jede Jahreszeit hat ihre schönen Seiten. Krefeld hat sich in den letzten Wochen in einer traumschöne Laubfärbung gezeigt. Der ein oder andere konnte eine reiche Obsternte einfahren und nicht nur die emsigen Eichhörnchen freuen sich über zahllosen Nüsse. Aber wie heißt es so schön: des einen Freud, des anderen Leid. Schiedsmann Heinz-Günther Roeder weiß einiges zu berichten, worüber die Krefelder jetzt im Herbst in Streit geraten. Und da ist wiederum das Laub zu nennen, das nun nicht mehr schön bunt an den Bäumen leuchtet, sondern sich auf Gehwegen und im Garten tummelt.

"Laub auf dem Gehweg vor dem Haus ist genauso zu entfernen wie Schnee", so Roeder, "die Verpflichtung zu säubern trifft den Eigentümer wie den Mieter wenn dies in seinem Mietvertrag geregelt wurde." Es seien schon viele gerichtliche Verfahren und Urteile zum Thema Laub ergangen, doch der Grundsatz laute in der Regel: Laubfall von einem Nachbargrundstück ist hinzunehmen, wenn der Laubfall keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt und der Laubfall ortsüblich ist, weil überall Bäume stehen.

So mancher bekämpft die Laubmassen mit einem lautstarken Laubbläser oder Laubsauger, sehr zum Ärger seiner Nachbarn. Schiedsmann Roeder erklärt, wie viel Lärm ertragen werden muss: "Laute Geräte dürfen zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Sonn- und Feiertags müssen sie ruhen. Eine Ausnahme gibt es für besonders leise Geräte mit einem EG-Umweltzeichen. Diese darf man werktags zwischen 7 und 20 Uhr verwenden". Die gute Nachricht ist: Es gibt sie noch, die gute alte Laubharke. Sie darf sogar Sonn- und Feiertags eingesetzt werden.

Genau wie das Laub, können auch Früchte von Kastanie, Eiche und Nussbaum zum Zankapfel zwischen Nachbarn werden. "Bei Eichenbäumen - die im Übrigen eigentlich in den Wald gehören - können es schon mal einige Zentner Frucht sein, die in Nachbars Garten fallen", weiß Roeder aus seiner Schiedsamtspraxis zu berichten. Wenn Kastanien, Eichel, Nuss und Co. zudem noch auf Nachbars Wintergartendach prasseln, ist oft "Schluss mit lustig". "Hier ist eine Lösung vielfach schwierig", erklärt Roeder. "Sind ein Auffangnetz oder ein regelmäßiger Rückschnitt die Lösung? Sicherlich ist ein nachbarlicher Vergleich eine bessere Lösung für beide Seiten als ein Beseitigungsanspruch vor Gericht."

Roeder betont: "Das deutsche Nachbarschaftsrecht ist eine Friedensordnung. Es stellt Regeln auf, die ein gutnachbarliches Zusammenleben ermöglichen, aber auch jedem Nachbar die Freiheit geben soll, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten". Und ergänzt: "Rücksichtnahme, Toleranz und Respekt sind Tugenden, ohne die das Gemeinwohl nicht funktionieren kann". Aus seiner langjährigen Erfahrung weiß Roeder, dass sich nicht jeder Streit vermeiden lässt, das sei ganz normal. Wichtig sei es aber, dass sich über jeden Streit reden lasse. Als Karl-May-Liebhaber lässt er seine streitenden Klienten erst einmal in Ruhe eine Friedenspfeife rauchen, damit als nächstes die Heckenschere - das Kriegsbeil begraben werden kann.

(RP)
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