Krefeld Denkmal wandert auf den Schrottplatz

Krefeld · Das kleine Kraftwerk auf dem Campus Fichtenhain soll unter Denkmalschutz gestellt werden. Der in den Startlöchern stehende Käufer der Immobilie darf den originalen Flammrohrkessel entsorgen - er lässt sich in die Nutzung nicht integrieren.

 Der originale und seltene Flammrohrkessel auf dem Gelände des Campus Fichtenhain darf entsorgt werden. Die ihn beherbergenden Hallen sollen unter Denkmalschutz gestellt werden.

Der originale und seltene Flammrohrkessel auf dem Gelände des Campus Fichtenhain darf entsorgt werden. Die ihn beherbergenden Hallen sollen unter Denkmalschutz gestellt werden.

Foto: Stadt

Die entscheidende Hürde zum Verkauf des Kraftwerks in der ehemaligen Erziehungsanstalt Fichtenhain ist genommen. Monika Risse-Richter, Abteilungsleiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Krefeld, berichtete im Fachausschuss von erfolgreichen Gesprächen mit dem Interessenten - einem Krefelder Architekturbüro.

 Das kleine Kraftwerk Fichtenhain ist denkmalwert.

Das kleine Kraftwerk Fichtenhain ist denkmalwert.

Foto: Peters, Sebastian

Der potenzielle Käufer war zwar an der Immobilie interessiert und hatte auch mit einer Aufnahme des Gebäudes in die Denkmalliste keine Probleme. Unlösbar schien ihm sein Vorhaben jedoch, als auch die im Halleninnern platzierten Original-Flammrohrkessel als Denkmal anerkannt werden sollten. Der Interessent sah keine Möglichkeit, den Kessel sinnvoll in seine zukünftige Nutzung als Architekturbüro zu integrieren.

Monika Risse-Richter berichtet, dass das kleine Kraftwerk 1954 für die Versorgung des Campus Fichtenhain sozusagen in zweiter Reihe errichtet worden sei und noch drei Kessel beinhalte, von denen einer als schützenswert infrage gekommen wäre. Nach drei Gesprächsrunden, in denen sich mit dem Kaufinteressenten über Gutachten und dessen Planungskonzept ausgetauscht worden sei, bestehe nun die Möglichkeit, den Kessel zu entfernen oder umzusetzen. Auf Nachfrage erklärte die Expertin, dass der Kessel entsorgt werden solle. Hinsichtlich des Aufwandes informierte sie, dass trotz Asbest-Belastung die Kosten im Rahmen blieben. Ihre Behörde werde sich nun mit dem Landschaftsverband Rheinland "ins Benehmen" setzen und die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste vorbereiten. Zuvor werde die Bezirksvertretung Fischeln die Thematik auf die Tagesordnung setzen.

Der Gutachter war zu dem Ergebnis gelangt, dass insbesondere der mit Kohle befeuerte Flammrohrkessel denkmalwürdig sei. Der alte Kohlekessel des Heizkraftwerks könne geradezu als eine Pioniermaschine der Energiewende bezeichnet werden - denn schon mit dem austretenden Dampf dieses Kessels wurde vor Jahrzehnten geheizt und gleichzeitig Strom erzeugt. "Gegenüber den reinen, nur zur Stromversorgung dienenden Kraftwerken ermöglichte die Verwendung von Heißdampf für Heizzwecke einen höheren Wirkungsgrad bei der Energieumwandlung der Kohle, heißt es im Bericht der Denkmalschützer.

Der Bau eines Kraftwerks in Fichtenhain war nötig, weil der Standort im Süden Krefelds weit entfernt vom Stadtzentrum lag. "Das Heizkraftwerk Fichtenhain verdeutlicht die Versorgung einer solchen wie auch vergleichbarer Anstalt und ist daher bedeutend für die Geschichte der ländlich gelegenen Kliniken sowie speziell der Jugend- und Fürsorgeerziehung", heißt es im Bericht. Die naheliegende Idee eines zentralen Kesselhauses zur Heizung der Fürsorgeanstalt sei kombiniert worden mit einer Kleinanlage zur Stromversorgung. "Damit entstand 1954 mit dem Heizkraftwerk in Fichtenhain eine Art der Energieversorgung, die im Kraftwerksbau seit den 1920er Jahren an Bedeutung gewann." Laut Experten gibt es weitere Gründe für die Denkmalwürdigkeit: Maschinenraum und Werkstatträume vermittelten das Bild einer Arbeitsstätte der 1950er Jahre. Die Anlage sei bedeutend für die Geschichte der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Auch architektonisch-künstlerisch sei das Bauwerk erhaltenswert.

(RP)
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