Einzigartiges Bad in Deutschland Hülser Bad: Deutschlandweit einzigartig

Mit seiner Verbindung aus einem betonierten und einem naturbelassenen Teil gibt es für das Hülser Freibad kein Vorbild im Bundesgebiet. Das sorgt für juristische Probleme und nun für die Schließung auf unbestimmte Zeit.

 Der Querschnitt durch das Hülser Bad macht deutlich, warum es eine Mischung aus echtem Naturbad und einem gebauten Pool ist, wie sie es in Deutschland kein zweites Mal gibt:  Das Rot markiert Betonteile, in der Mitte ist das Bad offen zum Grundwasser.

Der Querschnitt durch das Hülser Bad macht deutlich, warum es eine Mischung aus echtem Naturbad und einem gebauten Pool ist, wie sie es in Deutschland kein zweites Mal gibt:  Das Rot markiert Betonteile, in der Mitte ist das Bad offen zum Grundwasser.

Foto: Stadt Krefeld

Das Hülser Schwimmbad sorgte im Sportausschuss für eine große Kontroverse. Dabei entzündete sich der Disput zwischen dem Hülser CDU-Bezirksvertreter Timo Kühn und dem Beigeordneten Markus Schön, der auch für Sport zuständig ist. Letzterer hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das nun zur Schließung des Hülser Bades führte. Kühn monierte, das Gutachten habe nie beauftragt werden dürfen, das Bad habe jahrzehntelang ohne Probleme existiert. Schön gab scharf zurück, er selbst sei derjenige, der politisch und juristisch den Kopf hinhalten müsse, wenn doch etwas passiere, und bezeichnete Kühns Vorstoß als skandalös.

Was ist eigentlich der Kern des Gutachtens, das den Streit auslöste? Die Deutsche Gesellschaft für das Bäderwesen untersuchte das Schwimmbad, um mögliche Gefahren und Risiken abzuschätzen. Dabei ging es der auch für Normierung von Schwimmbädern und deren Zulassung verantwortlichen Stelle unter anderem um eine Einstufung als Natur- oder sogenanntes Technisches Bad. Für beide gelten unterschiedliche Regularien. Diesen und anderen Fragen widmete sich im Auftrag der Gesellschaft Kurt Pelzer und präsentierte dem Sportausschuss nun seine Ergebnisse. „Hüls ist ein deutschlandweit einzigartiger Fall. Mir ist kein einziges anderes vergleichbares Schwimmbad bekannt“, sagte er.

Darum falle auch eine Einordnung schwer. Das Bad ist einerseits zu rund einem Drittel betoniert. Der Nichtschwimmerbereich sei in seiner Ausführung einem Technischen Bad vergleichbar. Dann aber folge ein steiler Absturz im Schwimmerbereich auf eine Tiefe von 2,40 Meter. „Dort gibt es keinen Betonboden. Das Becken hat über die Kiesschicht Kontakt zum Grundwasser und wird durch dieses befüllt. Auch der zusätzliche Zulauf für niedriges Grundwasser wird aus einem tieferen Brunnen auf dem Gelände mit Grundwasser gespeist“, erläuterte Pelzer. Entsprechend sei es in der Wassercharakteristik ein Naturbad, für das zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz nicht gelte.

Juristisch wiederum handele es sich um ein Badegewässer. Ein Badegewässer sei dabei eigentlich jede Wasserfläche, an der mit Badenden zu rechnen und dies nicht ausdrücklich verboten sei. Anders sehe das aber in der baulich-normativen Betrachtung aus. Hier sei es auf den ersten Blick ein Naturbad, das aber auf den zweiten Blick offenbare, dass Schwimm- und Badebecken künstlich angelegt seien und es überdies künstlich angelegte Vertiefungen gebe. Damit sei das Becken eine bauliche Anlage.

Das größte Problem ergebe sich aus diesem Sachverhalt. Ein Besucher gehe nämlich automatisch davon aus, dass hier bestimmte Standards eingehalten würden. Das aber sei in Hüls nicht der Fall. Besonders die schräge Wand (im Schaubild auf der rechten, dem Nichtschwimmerbereich abgewandten Seite) sei kritisch. „Solche Wände sind in Becken nicht üblich. Kommt nun eine starke Trübung des Wassers hinzu, wie sie in Hüls üblich ist, und die Besucher können die Betonschräge nicht sehen, so kann es bei unbedachten Sprüngen zu schweren Unfällen kommen. Haften tut dann der Betreiber, und diese Gefahr will verständlicherweise niemand auf sich nehmen“, sagte Pelzer.

Die Lösung sei nun, Hüls entweder in ein reines Naturbad umzuwandeln oder zu einem reinen Technisches Bad mit kompletter Betonwanne auszubauen und vom Grundwasser zu trennen. „Im ersten Fall fielen viele gesetzliche Bestimmungen weg. Aufgrund der mikrobiellen Belastung müsste es aber weiter viele Tage im Jahr geschlossen bleiben. Im zweiten Falle wäre es ein normales Freibad mit allen Vorteilen, klarem Wasser, einer Filteranlage und der Möglichkeit zu chlorieren“, erläuterte der Experte.

Um das Bad zu retten, sei dies die beste Möglichkeit. Dann lasse sich das Bad auch in die üblichen Raster deutscher Bäder einordnen. „Dass wir bereits Gelder in das Bad gesteckt haben, ist sicher unglücklich. Aber unser einziger Fehler war, ein solches Gutachten nicht früher eingeholt zu haben“, sagt Schön. „Wir wollen den Hülser Bürgern guten und sicheren Badespaß bieten, und das ist in der Jahrzehnte alten Anlage nicht mehr gesetzeskonform möglich“, sagt er.

Der Ausschuss hat noch nicht entschieden, welchen Weg die Stadt gehen wird. Er hat, wie berichtet, lediglich empfohlen, die Stadt solle das Bad rasch ertüchtigen.

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