Pandemie in Krefeld Corona-Stimmung wird immer aggressiver

Krefeld · Es gab 59 neue Coronafälle, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 68,2, der Ordnungsdienst in Krefeld kämpft mit 1737 Ansprachen und teils heftigen Auseinandersetzungen um die Einhaltung der Maskenpflicht. Zum Teil herrscht Unsicherheit, wo sie eigentlich gilt.

 Corona-Leugner in drastischer Aufmachung demonstrieren auf der Rheinstraße und sorgten bei den Passanten für Kopfschütteln. Einige Demonstranten mussten Bußgelder zahlen, weil sie die Maskenpflicht nicht erfüllt haben.

Corona-Leugner in drastischer Aufmachung demonstrieren auf der Rheinstraße und sorgten bei den Passanten für Kopfschütteln. Einige Demonstranten mussten Bußgelder zahlen, weil sie die Maskenpflicht nicht erfüllt haben.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Krefeld hat keinen Hotspot, liegt aber dennoch mit einem 7-Tage-Inzidenz-Wert (Infektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) von 68,2 deutlich über dem kritischen Wert von 50. Angesichts der stark steigenden Corona-Zahlen in Krefeld hat am Montagmorgen der Krisenstab im Rathaus getagt. Krefeld liegt seit Sonntag, 18. Oktober, bei der Sieben-Tage-Inzidenz über 50.  Nach Überschreiten der ersten Gefährdungsstufe (7-Tage-Inzidenz 35) hatte die Stadt Krefeld  bereits in einer Allgemeinverfügung die Maskenpflicht in allen Fußgängerzonen und auf Wochenmärkten angeordnet. Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW gilt Krefeld mit Überschreiten der 50er-Inzidenz nun als Stadt der Gefährdungsstufe 2.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) beobachtet eine zunehmend angespannte und aggressive Stimmung in der Krefelder Bevölkerung wegen der Corona-Regeln. Er kontrollierte am Wochenende die Einhaltung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Es wurden insgesamt 1.737 Ansprachen durch die KOD-Mitarbeiter getätigt, da gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen verstoßen wurde. Die meisten Passanten verwiesen auf Unwissenheit, manche waren aber auch uneinsichtig. Viermal wurde ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone verhängt. 50 Euro Bußgeld mussten dabei jeweils bezahlt werden, weil die angesprochenen Personen sich uneinsichtig zeigten.

Drei Bußgelder in Höhe von 100 Euro verhängte der Ordnungsdienst wegen der Verweigerung der Ausgabe von Personalien. In zwei Fällen musste die Polizei hinzugezogen werden. Zwei Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mussten verhängt werden, eine Strafanzeige wegen Beleidigung (Zeigen des Mittelfingers) und eine Strafanzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen („Hitlergruß“). Ein Mitarbeiter des KOD wurde bei einer Widerstandshandlung am Samstag leicht verletzt, konnte den Dienst allerdings fortführen. Ferner kontrollierte der KOD sechs private Fest-Veranstaltungen. Die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung wurden hier eingehalten.

Die Stadtverwaltung hat die Gefährdungsstufe 2 in einer Allgemeinverfügung festgestellt, die am 19. Oktober bekanntgemacht wird und am 20. Oktober in Kraft tritt. Weitere Regeln definiert die Coronaschutzverordnung, die regionale Regeln für Städte mit hoher Inzidenz aufstellt. Die Krefelder Stadtverwaltung hat die Laufzeit ihrer Allgemeinverfügung an diese angepasst, sie gilt bis zum 31. Oktober. Die Zugehörigkeit Krefelds zur Gefährdungsstufe 2 wird erst wieder aufgehoben, wenn der Grenzwert 50 der Sieben-Tage-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

59 neue Coronafälle in Krefeld hat der städtische Fachbereich Gesundheit über das Wochenende verzeichnet. Die Gesamtzahl bestätigter Fälle liegt somit bei inzwischen 1.249. Aktuell sind 199 Personen infiziert. Die Zahl  Sieben-Tage-Inzidenz steigt weiter. Am Montag gibt das Robert-Koch-Institut diesen Wert mit 68,2 an. 25 Personen sind über das Wochenende als genesen gemeldet worden, die Gesamtzahl aller genesenen Corona-Patienten liegt somit in Krefeld inzwischen bei 1022.

Im Krankenhaus müssen derzeit sechs Personen behandelt werden, davon eine intensivmedizinisch. Insgesamt 19.070 Erstabstriche wurden in Krefeld bisher vorgenommen, 6.251-mal war eine Quarantäne notwendig oder wurde angeraten. Seit Ausbruch der Pandemie sind in Krefeld 28 Personen mit Corona-Symptomen gestorben.

In einer städtischen Krefelder Kindertagesstätte gibt es einen neuen Coronafall. Eine Erzieherin ist in der Kita Märklinstraße an Covid-19 erkrankt. Eine Gruppe mit 20 Kindern sowie mindestens zwei weitere Erzieherinnen werden bis zum 30. Oktober in häusliche Absonderung geschickt. Die Kontaktpersonen werden jetzt zeitnah getestet und betreut, im weiteren Verlauf dann ebenso die übrigen Kinder und das Personal.

Die Malteser Kliniken Rhein-Ruhr ändern ab dem 20.Oktober an ihren Standorten (St. Anna in Duisburg-Huckingen, St. Johannes-Stift in Duisburg-Homberg und St. Josefshospital in Uerdingen ihre Besuchsregelung. Ab Dienstag, 20. Oktober, dürfen Patienten nur noch in klar definierten Ausnahmefällen Besuch empfangen. Taschen mit Wechselkleidung und Ähnlichem können für die Patienten am Eingang abgegeben werden. Zu den Ausnahmefällen gehören minderjährige Patienten, Patienten mit gesetzlichem Betreuer und Patienten am Lebensende.

Immer noch gibt es Unsicherheiten, wo genau die Maskenpflicht gilt. Die Faustregel  ist einfach: Die Maskenpflicht gilt in reinen Fußgängerzonen, die als solche ausgeschildert sind, etwa in Uerdingen auf der Ober- und Niederstraße, in Krefeld auf der Hochstraße und der Neusser Straße oder in Hüls auf der Krefelder Straße zwischen Auf dem Graben und Hülser Markt.

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert in den bekannten Fußgängerzonen die Einhaltung der Maskenpflicht. Was gilt für Radfahrer? Was ist etwa, wenn man mit dem Fahrrad in die Stadt fährt – muss man die Maske schon anlegen, wenn man in die City hineinfährt, oder kann man sein Ziel ansteuern, absteigen und dann die Maske anlegen?  „Natürlich sind die Kollegen des KOD wie immer mit Fingerspitzengefühl unterwegs“, antwortet ein Stadtsprecher, „generell gilt, dass die Maskenpflicht ab dem Schild Fußgängerzone gilt.“ Heißt wohl übersetzt: Im Zweifel ist es besser, mit Maske unterwegs zu sein.

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