Trotz steigender Zahlen Krefeld schafft Maskenpflicht ab und verzichtet auf Parkgebühren

Krefeld · Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in Krefeld seit dieser Woche wieder steigt, endet nun die Maskenpflicht in der City. Außerdem verzichtet die Verwaltung auf Parkgebühren in der Innenstadt. Der Oberbürgermeister begründet die Entscheidungen.

 Corona-Warnschilder – wie hier an der Rheinstraße – werden in der kommenden Woche abgehängt: Eine Maskenpflicht in den Krefelder Fußgängerzonen soll ab Montag nicht mehr gelten.

Corona-Warnschilder – wie hier an der Rheinstraße – werden in der kommenden Woche abgehängt: Eine Maskenpflicht in den Krefelder Fußgängerzonen soll ab Montag nicht mehr gelten.

Foto: Joachim Niessen/Joachim Nießen

Die Zahlen sind alarmierend: Wieder meldet das Gesundheitsamt vier neue Corona-Tote in Krefeld. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 159, die Behörde vermeldet 92 neue Corona-Infektionen für die Seidenstadt. Und trotzdem endet ab Montag die Maskenpflicht für die Krefelder Innenstadt.

„Wir haben uns mit dieser Entscheidung schwergetan“, gesteht Oberbürgermeister Frank Meyer, Chef des Corona-Krisenstabs. „Wir wollen damit kein falsches Signal setzen. Aber wir würden sehenden Auges Gefahr laufen, dass die Gerichte die bestehende Situation kassieren, weil die Geschäfte geschlossen sind.“ Sobald der Lockdown beendet ist und der Handel wieder öffnen darf, sollen die „präventiven Maßnahmen wieder eingeleitet werden“, betont der Verwaltungschef. Und: Die Verwaltung verzichtet – wie schon beim ersten Lockdown – bis zum 31. Januar auf die Parkgebühren im Innenstadtbereich. Meyer: „Die Menschen sollen schließlich zu Hause bleiben.“

Krefeld blickt in der Pandemie auf eine traurige Woche zurück: Vier Todesfälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie meldet die Stadt erneut, damit sind seit dem Wochenanfang 13 Krefelder an und mit dem Virus verstorben. Eine Person mit Mitte 60 verstarb im Krankenhaus. Sie hatte schwere Vorerkrankungen und lebte zuvor in einem Pflegeheim. Zwei weitere Personen im Alter von Anfang 70 und Mitte 80 verstarben ebenfalls im Krankenhaus. „Bei beiden sind keine Vorerkrankungen bekannt, beide lebten zuvor nicht in einem Heim“, erklärt ein Stadtsprecher. „Die jüngste Person wurde rund 60 Jahre alt und ist mit Vorerkrankungen in einem Krankenhaus außerhalb von Krefeld gestorben. Die Todesmeldung von Mitte Dezember erreichte die Stadt Krefeld erst jetzt.“ Insgesamt 67 Verstorbene sind es in der Seidenstadt seit Ausbruch der Pandemie.

Parallel steigen nach dem Jahreswechsel die Corona-Fallzahlen wieder deutlich: Der städtische Fachbereich Gesundheit meldet am Freitag (Stand: 0 Uhr) insgesamt 92 neue Corona-Infektionen. Die Gesamtzahl bestätigter Fälle liegt somit für Krefeld aktuell bei 5.731. Genesen sind inzwischen 4.849 Personen nach einer Corona-Infektion, davon 89 neu seit dem Vortag. Als aktuell infiziert gelten 815 Personen, eine weniger als am Donnerstag gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) für Krefeld errechnete Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, steigt mit der neuen Entwicklung von 135 am Donnerstag auf 159 am Freitag.

46 Personen werden nach einer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt. Elf dieser Patienten liegen aktuell auf der Intensivstation, acht von ihnen werden beatmet. Insgesamt 17.153 Krefelder haben sich bisher in eine freiwillige oder behördlich angeordnete Quarantäne begeben. Bisher wurden 39.670 Erstabstriche durchgeführt, 939 davon sind offen.

Bis Freitagabend sind im Gegenzug die Bewohner von neun der 30 Alten- und Pflegeheime in Krefeld geimpft worden. In dieser ersten Impfphase, berichtet Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen, werden „rund 1000 Personen“ geimpft werden können. Krefeld erhält täglich 180 Impfdosen vom Land. Die zweite Impfrunde soll übrigens am 18. Januar starten.

Am selben Tag erhalten auch die Krankenhäuser für das medizinische Personal ihre Impfdosen. Pikant: Wie Sabine Lauxen auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt, herrscht auch bei vielen Mitarbeitern in Alten- und Pflegeheimen sowie den medizinischen Einrichtungen und Krankenhäusern eine Impfskepsis vor. Meyer bezeichnet dies als „erschreckend“.

Und ein weiteres Datum wurde mitgeteilt: Ab der dritten Februarwoche soll das Impfzentrum auf dem Sprödentalplatz den Betrieb aufnehmen. „Das Personal ist vorhanden, wir brauchen nur den Impfstoff“, so Lauxen. Auch hier gilt der erste Blick Bürgern, die über 80 Jahre sind. Mehr als 18.000 Frauen und Männer dieser Altersgruppe leben in Krefeld. Sie werden ab Mitte Januar schriftlich über die entsprechenden Abläufe unterrichtet.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat in Krefeld am Donnerstag insgesamt neun Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet. Aus Kontrollen in der Gastronomie und Gewerbebetrieben resultierten dabei gleich mehrere Verfahren. In einer Pizzeria in der nördlichen Innenstadt wurden eine Kundin und zwei Mitarbeiter ohne Mund-Nase-Bedeckung angetroffen. Sie erwartet nun jeweils ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. In einem Kiosk ebenfalls in der nördlichen Innenstadt traf das KOD-Team auf einen Mann, der Bier konsumierte. Der öffentliche Alkoholkonsum hat für diese Person ein Bußgeld von 100 Euro zur Folge. Gegen 22 Uhr entdeckte das KOD-Team dann in einem Kiosk mit Café in der Innenstadt einen Kunden an einem Geldspielautomaten. Drei weitere Geldspielautomaten waren dort in Betrieb. Da der Betrieb von Spielgeräten aktuell untersagt ist, erwartet den Betreiber ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro.

Auf dem Theaterplatz wiederum wurden durch den KOD gegen vier Personen Bußgelder verhängt, da diese sich nicht an die aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen hielten. Zusätzlich wurden gegen diese Personen Platzverweise ausgesprochen. Die aktuellen Kontaktbeschränkungen schreiben vor, dass maximal zwei Haushalte sich gemeinsam treffen dürfen. In der kommenden Woche werden die Kontaktbeschränkungen mit der neuen Coronaschutzverordnung noch einmal verschärft. Treffen mit einem Mindestabstand von unter 1,5 Metern sind dann noch möglich von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann.

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