Infektionszahlen in Krefeld steigen Corona – der Inzidenzwert klettert auf 48,8

Krefeld · Sieben Krefelder liegen aktuell wegen des Virus in einem Krankenhaus der Stadt, zwei auf einer Intensivstation. Doch welche Corona-Regeln gelten bei Inzidenzstufe 2? Wir geben Antworten.

 Zwei Krefelder müssen laut Gesundheitsamt weiterhin auf einer Intensivstation behandelt werden.

Zwei Krefelder müssen laut Gesundheitsamt weiterhin auf einer Intensivstation behandelt werden.

Foto: dpa/Carl Gierstorfer

Die Corona-Werte in Krefeld steuern auf eine Inzidenz von 50 zu: Das städtische Gesundheitsamt berichtet aktuell von 179 infizierten Personen (Vortag: 154). Die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage bezogen auf 100.000 Einwohner, ist in der Seidenstadt auf 48,8 gestiegen (Stand Freitag, 13. August, 0 Uhr). Am Vortag hatte der Wert 44,4 betragen. Die Gesamtzahl der bestätigten Erkrankungen seit Beginn der Pandemie hat um 27 auf nun 12.014 zugenommen (Vortag: 11.987). Im Zusammenhang mit Corona verstorben sind in Krefeld bislang 177 Personen. Als genesen gelten 11.658 (Vortag: 11.656).

Die Situation in den Krankenhäusern hat sich im Vergleich zum Vortag nicht verändert, nach wie vor werden sieben an dem Corona-Virus erkrankte Krefelder behandelt, zwei davon auf der Intensivstation (Vortag: 7/2). Die Zahl der Erstabstriche beträgt nun insgesamt 53.629, davon stehen die Ergebnisse von 97 Tests noch aus.

„Da die Inzidenz in Krefeld acht Tage in Folge über dem Wert von 35 liegt, gilt ab sofort die Inzidenzstufe 2 des Landes Nordrhein-Westfalen“, betont die Stadtverwaltung noch einmal. Doch welche Corona-Regeln gelten bei Inzidenzstufe 2?

Unter anderem:

- Bei Kontaktbeschränkungen gibt es für Geimpfte und Genesene gibt es keine Einschränkungen. Für alle anderen gilt: Im öffentlichen Raum dürfen sich beliebig viele Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen.

- Beim Einkaufen ist höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt.

- Für die Außengastronomie sind keine Tests nötig. Die Innengastronomie darf für Getestete, Genesene und Geimpfte öffnen – es besteht eine Platzpflicht.

- Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen sind für Geimpfte, Genesene und Getestete offen.

- Unzulässig sind Volksfeste wie auch Schützen- oder Straßenfeste. -  Die Zahl der Zuschauer bei Sportveranstaltungen ist auf höchstens 1.000 Personen begrenzt.

Übrigens: Hochzeiten und ähnlich langfristig geplante Feiern sind nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums auch bei einer Inzidenzstufe 2 am Wochenende mit Schutzvorkehrungen möglich. Die Stadtverwaltung sei darauf hingewiesen worden, dass auch in Inzidenzstufe 2 Hochzeiten und ähnliche langfristig geplante Feiern durch eine Ausnahme nach Paragraf 21, Absatz 3 der Corona-Schutzverordnung ermöglicht werden könnten, ohne dass bei diesen auf Musik und Tanz verzichtet werden müsse, teilt  das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf mit.

Mit rund einer halben Milliarde Euro aus Landes- und Bundesmitteln sollen in Nordrhein-Westfalen Lernrückstände infolge der Corona-Pandemie aufgearbeitet werden. Das kündigte das Schulministerium an. Das Geld fließe zum einen in gezielte Lernprogramme schulischer und außerschulischer Bildungsträger, hieß es in einer Mitteilung. Das Land werde die Schulen aber auch mit Extra-Budgets und Pauschalen etwa für zusätzliches Personal unterstützen. Schüler sollen Bildungsgutscheine erhalten, mit denen sie externe Bildungsangebote wahrnehmen können, um Lerndefizite zu beseitigen. Außerdem habe das Landesinstitut für Schule ein Online-Portal mit Materialien zusammengestellt, um Lehrkräfte bei Lernstandsdiagnosen und einer passgenauen individuellen Förderung zu unterstützen. Nach sechseinhalb Wochen Sommerferien kehren am Mittwoch die Schüler auch in Krefeld  in den Präsenzunterricht zurück.

Sollte die Inzidenz in Krefeld dauerhaft über 50 steigen, ändert sich zunächst einmal: nichts. Nach den bisherigen Regeln hätte in solchen Kommunen eigentlich bald die Inzidenzstufe 3 ausgerufen werden müssen: mit noch strengeren Einschränkungen für das öffentliche Leben.

Durch eine Änderung in der Corona-Schutzverordnung hat die Landesregierung die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August vorläufig ausgesetzt. Zur Begründung hieß es, dass angesichts der hohen Impfquote und der entspannten Lage im Gesundheitssystem weitere Einschränkungen nicht angemessen sind.

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