Hartmut Hopp aus Krefeld Fall des Sektenarztes der Colonia Dignidad kann endgültig zu den Akten
Krefeld · Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat am Mittwoch die Beschwerde einer Berliner Anwältin gegen die Einstellung der Ermittlungen im Fall des früheren Sektenarztes Hartmut Hopp zurückgewiesen.
Der Fall des in Kostenpflichtiger Inhalt Krefeld lebenden früheren Sektenarztes der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, kann endgültig zu den Akten gelegt werden. Die Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat am Mittwoch die Beschwerde einer Rechtsanwältin aus Berlin gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Krefeld gegen Hopp unter anderem wegen versuchten Mordes zurückgewiesen. Die Entscheidung bedeutet auch, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld ihre mehrjährige Ermittlungsarbeit, zu der auch Ortstermine in Südamerika gehört haben, ohne erkennbare rechtliche Mängel durchgeführt und aus den Ergebnissen die richtigen Schlüsse gezogen hat.