Bundesregierung entschädigt Opfer Colonia Dignidad – der Sektenarzt schweigt

Krefeld · Die Einstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld gegen den in Krefeld wohnenden früheren Sektenarzt der verbrecherischen Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, hat international Beachtung gefunden. Parallel entschied die Bundesregierung, die rund 240 noch lebenden Opfer der Foltersekte finanziell zu entschädigen. Zur Sache äußert sich Hopps Strafverteidiger Helfried Roubicek. Der Krefelder selbst schweigt.

 Ein Bild aus dem Jahr 1999 zeigt den früheren Arzt der berüchtigten Sekte „Colonia Dignidad“, Hartmut Hopp, in der Colonia Dignidad.

Ein Bild aus dem Jahr 1999 zeigt den früheren Arzt der berüchtigten Sekte „Colonia Dignidad“, Hartmut Hopp, in der Colonia Dignidad.

Foto: dpa/Marcelo Agost

Nach acht Jahren Ermittlungstätigkeit gegen den Krefelder Hartmut Hopp hat die Staatsanwaltschaft Krefeld die Akte geschlossen. Der 74-Jährige ist in Chile wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch in der Sekte Colonia Dignidad rechtskräftig verurteilt worden. Die hiesige Justiz hat sich in einem so genannten Exequaturverfahren entschieden, das Urteil in Deutschland nicht zu vollstrecken. Auch der Vorwurf der etwaigen Beteiligung an mehreren Morden ließ sich nicht erhärten.

Der Schritt der Krefelder Staatsanwaltschaft, die Akte Hopp zu schließen, sorgte international für Beachtung. Ebenso ließ die Bundesregierung mit ihrem Beschluss aufhorchen, dass sie die noch etwa 240 lebenden Opfer der Foltersekte Colonia Dignidad finanziell mit bis zu 10.000 Euro entschädigen  wolle. Beides rief Kritik hervor. Der private Berliner Verein „European Center for Constitutional and Human Rights“  (ECCHR) hat angekündigt, eine Beschwerde bei den Vereinten Nationen (UN) in New York einzureichen.

Hopps Rechtsbeistand Helfried Roubicek sieht dem gelassen entgegen. „Die Beschwerde wird sich letztendlich in Luft auflösen, insofern sie sich gegen die staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung vom 6. Mai richten dürfte, weil es gegen Hopp de facto und de jure keinerlei ,Ermittlungsreste’ gibt, die ihn für eine strafrechtliche Verantwortung überführen könnten“, erklärte Roubicek. Er habe „von Anfang an Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Krefeld - für Hopp - angeboten und praktiziert, weil an keinen der jahrelange dem ehemaligen Beschuldigten Hopp in Deutschland gemachten strafrechtlichen Vorwürfen etwas dran sei“.

Zutreffend sei, dass Dr. Hartmut W. Hopp rund 50 Jahre in Chile gelebt habe, Mitte 2011 nach Deutschland gekommen sei und seither in Krefeld lebe. Er habe  stets alle Vorwürfe des Kindesmissbrauchs in Chile und schließlich auch alle sonstigen Vorwürfe in Deutschland (darunter mehrfacher Mord vor über 30 Jahren) bestritten, die er als angebliche strafbare Handlungen in Chile begangen haben solle und zwar als Arzt (Leiter des  Krankenhauses der Colonia Dignidad im Süden von Chile) oder schlichtweg als Bewohner jener Siedlung in den chilenischen Bergen am Rande der Andenkette.

Eine etwaige Stellungnahme zu den „jahrelangen und oder aktuellen Falschmeldungen um seine Person, zu Vermutungen privater Stellen und Personen, zu nicht zutreffenden Annahmen und spekulativen Interpretationen anderer Organe wird es in der Öffentlichkeit weder vom ehemaligen Beschuldigten Hopp noch ihm als seinem deutschen Strafverteidiger geben“, informierte Roubicek.

Der Fachanwalt gab für den Krefelder Hopp folgende Erklärung ab: „Diese rund acht Jahre des deutschen Ermittlungsverfahrens seit 2011 waren für mich nicht nur sehr schwer, sondern der größte Einschnitt in meinem Leben.“ Weiter lässt Hopp ausführen: „Ich wünsche keinem Menschen eine derart ungerechte Verfolgung, die sich letztendlich nun glücklicherweise in rechtsstaatskonformer Art und Weise zum für mich befriedigenden Abschluss bringen ließ. (...) Mein ursprünglicher Glaube in die Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland hat sich hiermit uneingeschränkt als gerechtfertigt erwiesen.“

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