Krefeld Bürgerverein gegen Verkauf des Traarer Rathauses

Krefeld · Die Übernahme und Sanierung durch eine städtische Tochtergesellschaft ist jedoch nicht ausgeschlossen.

 Marc Blondin, Vorsitzender des Bürgervereins Traar.

Marc Blondin, Vorsitzender des Bürgervereins Traar.

Foto: TL

Der Bürgerverein Traar spricht sich gegen eine Veräußerung der städtischen Immobilie "Rathaus Traar" aus. Die RP hatte über entsprechende Überlegungen der Verwaltung berichtet. "Ich weiß nicht, wie aktuell und seriös das zitierte Schreiben der Verwaltung ist. Aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt spricht nichts für einen Verkauf des Traarer Rathauses an private Interessenten", so der Vorsitzende des Bürgervereins Traar, Marc Blondin. Der Bürgerverein habe laut seiner Satzung den Auftrag, sich für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude in Traar einzusetzen. "Das Rathaus ist ein Wahrzeichen des Ortes und sichtbares Symbol der Traarer Eigenständigkeit aus der Zeit vor der Eingemeindung nach Krefeld und wurde als Sitz der Gemeindeverwaltung errichtet. Noch heute beherbergt es die Bezirksverwaltungsstelle."

Blondin verweist zudem darauf, dass er aus der Mitgliederversammlung des Bürgervereins einen klaren Auftrag erhalten habe, mit dem Ziel, das Gebäude in städtischer Hand zu belassen. Alternativ solle geprüft werden, ob das Rathaus durch eine städtische Tochtergesellschaft übernommen und saniert werden könne. "An diesen Beschluss halte ich mich," führt Blondin weiter aus. Aus aktuellem Anlass wäre eine Veräußerung "absolut kontraproduktiv", da gerade die Räumlichkeiten des Obergeschosses für das Abhalten von Integrationskursen der Volkshochschule (VHS) für die Flüchtlinge hergerichtet wurden.

"Darüber hinaus gibt es eine ehrenamtliche Initiative in Traar, die allen Menschen, die derzeit und zumindest für einen Zeitraum von zwei Jahren in der Traglufthalle auf dem Traarer Festplatz untergebracht sind, Deutschunterricht zukommen lassen möchte. Denn nicht alle haben den Anspruch, bei der VHS einen Kursus zu belegen. Die Ehrenamtler benötigten die Räumlichkeiten im Rathaus, um ihr Angebot aufrecht erhalten zu können", verweist Blondin. "Diese Grundlage kann nicht allen Ernstes durch Verkaufsabsichten vonseiten der Verwaltung entzogen werden."

(RP)
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