Nach Kritik an Friedhofsverwaltung Einigung im Friedhofsstreit in Sicht

Krefeld · Der ungepflegte Zustand eines Urnen-Grabfeldes auf dem Hauptfriedhof ist emotionales Thema für die Angehörigen. Nach Berichterstattung unserer Redaktion gab es jetzt einen Ortstermin mit der Leiterin des Friedhofsamtes.

 Heike Blondin (3.v.r.), Leiterin des Friedhofsamtes, stellte beim Ortstermin Verbesserungen auf dem umstrittenen Gräberfeld 47 in Aussicht.

Heike Blondin (3.v.r.), Leiterin des Friedhofsamtes, stellte beim Ortstermin Verbesserungen auf dem umstrittenen Gräberfeld 47 in Aussicht.

Foto: Carola Puvogel

Die Leiterin des Friedhofsamtes, Heike Blondin, hat sich auf Vermittlung unserer Redaktion jetzt mit den Hinterbliebenen getroffen, die sich über den schlechten Zustand des Urnen-Gräberfeldes 47 auf dem Hauptfriedhof beklagt hatten. Wie berichtet, gibt es dort auf Teilen des Areals Probleme mit der Entwässerung, so dass einige Grabstellen bei schlechtem Wetter im Matsch versinken. Außerdem hatten die Betroffenen den schlechten Pflegezustand bemängelt.

Unsere Redaktion hatte wiederholt über das für die Angehörigen sehr emotionale Thema berichtet und selbstverständlich auch das Friedhofsamt jeweils um Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten, insbesondere, nachdem sich weitere Betroffene gemeldet hatten. Beim Amt seien keine Beschwerden bekannt, hieß es seinerzeit.

Nach Übergang des Friedhofsamtes in den neuen Kommunalbetrieb vergangene Woche schaltete sich schließlich der neue Verantwortliche für Öffenlichkeitsarbeit, Lothar Lessmann, ein. Und zeigte sich überrascht über das schriftlich geäußerte Desinteresse der Friedhofsverwaltung an den Sorgen der Bürger.

Nun also der Ortstermin mit der Leiterin des Friedhofsamtes, Lessmann, und den Angehörigen von drei Verstorbenen. Heike Blondin will das Thema jetzt zur Chefsache machen: „Ich werde mich persönlich kümmern und mit jedem von Ihnen in Kontakt bleiben“, versprach sie. „Wir wollen, dass die Nutzer zufrieden sind.“ Sie wolle mit den Hinterbliebenen „gemeinsam den Weg gehen“.

Wegen des seit Wochen sonnigen Wetters präsentierte sich das Gräberfeld in knochentrockenem Zustand — und auch gut gepflegt. „Am Tag des ersten Zeitungsberichtes wurde hier gemäht, seither sieht es generell gepflegter aus“, berichtet Karola Königs, deren Ehemann hier seine letzte Ruhestätte hat. Heike Blondin erklärt, das sei Zufall gewesen, denn das Feld 47 sei sowieso mit Mähen „dran gewesen“. Sie nahm ihre Mitarbeiter in Schutz, alle seien um große Sorgfalt bei der Friedhofspflege bemüht.

Die drei betroffenen Parteien machten deutlich, dass sie nicht bereit sind, sich mit dem spätestens im Herbst zu erwartenden Matsch-Zustand für die kommenden dreißig Jahre abzufinden. Markus Werthmann, dessen Vater auf Feld 47 beerdigt wurde, wiederholte seine Forderung, dass das Gräberfeld in einem vertragsgemäßen, nämlich für die Angehörigen pflegefreien, Zustand gehalten werden müsse. Es könne nicht sein, dass die Hinterbliebenen selber mit der Rasenschere zu werke gehen müssten oder gar, wie Friedhelm Kurtz es in seiner Not getan hat, auf eigene Kosten einen Gärtner zu beauftragen. Zum Thema Matsch erläuterte die Friedhofsleiterin, dass das Trockenlegen des Feldes deshalb schwierig sei, weil die Urnen auf einem Areal bestattet wurden, auf dem sich zuvor Reihengräber befunden haben. Daher könne man nicht tief graben, außerdem sei der Boden verdichtet. Bei der Anlage des Urnen-Gräberfeldes, sagte Blondin, „haben wir gedacht, das müsste gehen“, weil die Urnen nicht in großer Tiefe bestattet werden. Mit den nun aufgetauchten Problemen habe man nicht gerechnet. Markus Werthmann, dessen Vater einer der letzten war, die auf diesem Feld bestattet wurden, ist verärgert darüber, dass die Boden-Problematik im Vorfeld der Bestattung verschwiegen wurde. „Hätten wir davon gewusst, hätten meine Mutter und ich uns anders entscheiden können.“

Heike Blondin kündigte an, nun zu überlegen, mit welchen Maßnahmen die Matsch-Problematik bekämpft werden kann. Sie denkt zum Beispiel an Bohrungen. Eine Umbettung der Urnen, wie alle betroffenen Angehörigen es schon gefordert haben, sei nur nach individueller Prüfung und unter Beachtung der geltenden Rechtslage möglich. Pauschal sei die Frage, ob eine Umbettung möglich ist, nicht zu beantworten.

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