Krefeld Ärger über SWK-Abrechnungen

Krefeld · Eine Krefelderin übermittelt seit Jahren der SWK die Zählerstände. Trotzdem zahlt sie für "Messdienstleistungen".

Es ist auf der Rechnung zwar nur ein vergleichsweise kleiner Betrag, trotzdem ärgert er eine 70-jährige SWK-Kundin (Name ist der Redaktion bekannt) seit geraumer Zeit. So findet sich am Ende der Erdgas-Rechnung - als Beispiel ist rechts die Rechnung vom Januar dieses Jahres zu sehen - die Angabe "Entgelt für Messdienstleistungen" in Höhe von 4,80 Euro im Jahr. Ähnliche Beträge finden sich auch auf den Abrechnungen für Strom und Wasser. Insgesamt, so hat die Seniorin ausgerechnet, zahlt sie damit pro Jahr einen Betrag von rund 12 Euro für Leistungen, die ihrer Meinung nach nicht erbracht werden.

"Seit mindestens zehn Jahren, eher schon länger, lese ich selbst die Zähler ab und übermittele der SWK die Daten per Fax. Ein Mitarbeiter musste deswegen noch nie zu mir kommen. Für welche Leistungen zahle ich also dieses Entgelt?", fragt sich die Krefelderin, die in ihrem Haus im Zentrum von Krefeld wohnt. Auch viele ihrer Bekannten würden sich diese Frage stellen, weil sie ebenfalls selbst ablesen, aber trotzdem für Messdienstleistungen zahlen sollen.

Die engagierte Pensionärin ging kurzentschlossen zum SWK-Servicecenter an der Hochstraße und fragte nach. Der Mitarbeiter dort bestätigte nach einem Blick in seinen Computer, dass die Zähler dieses Hauses selbst abgelesen werden. "Seine Antwort lautete lapidar: ,Die Städtischen Werke erwarten Solidarität von Ihnen'. Ich will aber nicht solidarisch sein und einen solchen Betrag leisten. Daraufhin hat der Mitarbeiter eine Anfrage an die Zentrale formuliert, die er per Mail abgeschickt hat. Das war Ende Januar. Auf eine Antwort warte ich bis heute", ärgert sich die SWK-Kundin.

Auf RP-Anfrage erklärte Dirk Höstermann, stellvertretender Pressesprecher der SWK: "Die Kosten für den Messstellenbetrieb, also das Entgelt für den Messpreis, umfassen den Einbau, Ausbau, Betrieb und die technische Wartung von Messeinrichtungen, sprich von den Zählern. Dazu zählen beispielsweise auch die regelmäßige Eichung und ein Austausch des Zählers bei einer Störung oder einer Abweichung von der Eichnorm." Die logische Konsequenz daraus, so Höstermann: "Das Entgelt für Messdienstleistungen zahlen alle Kunden - egal, ob sie selbst ablesen oder wir als SWK rauskommen. Denn es handelt sich nicht nur um die reine Ablesung, sondern es müssen hiervon auch die Kosten gedeckt werden für die Bereitstellung und Pflege des Online-Kundenportals, in das die Kunden ihren Zählerstand eingeben können, die Eintragung und Pflege der Zählerstände im Abrechnungssystem (Krefelder Kunden können uns auch noch per Postkarte ihre Zählerstände mitteilen) oder auch eine Plausibilitätsprüfung der Messdaten, ob die genannten oder von uns abgelesenen Werte also ,stimmen'".

Die langjährige SWK-Kundin ist nach eigenem Bekunden Eigentümerin von mindestens einem der Zähler, den sie erneuert hatte, nachdem ein Mitarbeiter der Stadtwerke ihr gesagt habe, die Zähler seien veraltet und sie solle einen austauschen. "Warum ich nicht beide austauschen sollte, weiß ich bis heute nicht", wundert sie sich. Dazu sagt Höstermann: "Beide Zähler der Kundin sind Eigentum der SWK, respektive der NGN Netzgesellschaft Niederrhein. Wir haben das von den Kollegen überprüfen lassen. Es kann natürlich sein, dass sich die Kundin zusätzlich noch einen so genannten Zwischenzähler gekauft hat. Das machen manche Leute, wenn beispielsweise mehrere Parteien oder Personen in einer Wohnung wohnen. Diese Zwischenzähler sind für uns jedoch unerheblich, und wir kennen sie auch gar nicht, da die Abrechnung des Verbrauchs über die von uns installierten Stromzähler erfolgt. Denn nur diese werden geeicht."

Beschwerden dieser Art kommen seines Wissens nach eher selten vor. Gelegentlich gebe es zwar Anfragen, die aber von den Mitarbeitern im Servicecenter direkt vor Ort geklärt werden könnten.

(RP)
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