Krefeld Bürger können Schornsteinfeger jetzt frei wählen

Krefeld · Krefelder Hausbesitzer können ab 2013 bestimmen, welcher Schornsteinfeger die Feuerstellen im Hause wartet. Das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz eröffnet für die bisher durch ihre Bezirke geschützten Bezirksschornsteinfeger den freien Wettbewerb.

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Foto: dapd

Für Ulrich Grüttner, den Vorsitzenden der Krefelder Kreisgruppe des Schornsteinfegerhandwerks, wird sich mit dem Beginn des neuen Jahres bei der Wartung der 2500 Feuerstellen seines Bezirks einiges ändern. Das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz eröffnet für die bisher durch ihre Bezirke geschützten Bezirksschornsteinfeger den freien Wettbewerb. Die Preise für Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind ab 2013 frei verhandelbar.

Bisher erinnerte der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister den Hauseigentümer seines Kehrbezirks an die vorgeschriebene jährliche Messung und Wartung seiner Feuerungsanlagen. Ab 2013 werden die Hausbesitzer stärker in die Verantwortung genommen, denn sie müssen sich nun selber um die beiden Feuerstättenschauen bemühen, die das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz für einen Zeitraum von sieben Jahren vorschreibt.

Der am Ende der Überprüfung stehende Feuerstättenbescheid dokumentiert genau, wann und wie oft und zu welchem Termin welcher Schornstein, Abgasanlage oder Feuerstätte überprüft und gereinigt werden muss.

Der Hauseigentümer kann mit diesen Arbeiten wie bisher seinen bisherigen Bezirksschornsteinfeger beauftragen, ab 2013 hat er aber auch die Möglichkeit, einen anderen Betrieb mit den Kehr- und Überprüfungsarbeiten zu beauftragen. Dieser Betrieb muss allerdings beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Fachbetrieb registriert sein. Im Internetauftritt der BAFA (www.bafa.de) kann eine Liste der lizensierten Handwerksbetriebe eingesehen werden. Der beauftragte Wartungsbetrieb bestätigt dem privaten Auftraggeber auf einem Formblatt zum "Nachweis der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten" das ordnungsgemäße Durchführen der Wartung. Der Hausbesitzer sendet den Bescheid fristgerecht an den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister.

Für hoheitliche Aufgaben wie Feuerstättenschau, Abnahme bei Neubauten und beim Austausch gilt die staatliche Gebührenordnung, die demnächst leicht erhöht wird. Nur die Preise für Kehr- und Überprüfungsarbeiten werden frei ausgehandelt.

Für Ulrich Grüttner ist es eine offene Frage, ob sich die Hausbesitzer wegen einer möglichen Einsparung die Arbeit einer Ausschreibung antun oder ob sie aus Bequemlichkeit die bisherige Zusammenarbeit mit dem Bezirksschornsteinfeger fortsetzen. Grüttner und seine 17 Kollegen haben zwei Sorgen: Hauseigentümer verschwitzen die Pflichttermine der Feuerstättenschau oder öffnen dem Schornsteinfeger erst gar nicht die Türe. "Beides zieht ordnungsbehördliche Verfahren nach sich mit nachfolgendem Bußgeld", droht der Fachbereichsleiter Umwelt Helmut Döpcke und mildert seine Aussage ein wenig: "Wir werden in der Übergangszeit viel Werbung machen müssen, um die Hausbesitzer an das neue Verfahren zu gewöhnen."

Info: Flyer liegen im Rathaus und bei allen Bezirksverwaltungsstellen aus. Weitere Informationen und viele Links unter www.krefeld.de/schornsteinfegerwesen . Ansprechpartner im FB Umwelt Sascha Ehm, Tel.: 02151-862452, E-mail sascha.ehm@krefeld.de

(oes)
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