Krefeld Bücherei Uerdingen: Stadt prüft Rechtslage

Ist die Stadt Krefeld vertraglich verpflichtet, die Bücherei in Uerdingen zu erhalten? Das hat die Ratsgruppe Die Linke behauptet: Sie ist der Ansicht, dass die Stadtbücherei Uerdingen nicht geschlossen werden darf, und verweist auf den Eingemeindungsvertrag vom 25. April 1930, dem zufolge die Stadt Krefeld die Uerdinger Bücherei in gutem Zustand zu erhalten habe.

Wie eine Nachfrage unserer Zeitung beim Presseamt der Stadt ergab, heißt es in dem Vertragstext tatsächlich: "Die Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein ist verpflichtet, dauernd, auch über die Übergangszeit hinaus, im Stadtteil Uerdingen . . . . auch die Stadtbibliothek in gutem Zustand zu erhalten und dem wachsenden Bedarf entsprechend auszubauen".

Dasselbe galt laut Vertrag übrigens auch für die Volks-, die Höheren, die Gewerblichen und die kaufmännischen Schulen. Allerdings erhebt sich die Frage, ob dieser Vertrag überhaupt noch rechtsgültig ist.

Denn im Krefelder Archiv, Band IV, Quellen zu den Krefelder Eingemeindungen, heißt es unter dem Abschnitt 3.3 (Die Verfassung Uerdingens nach 1945): "Das besondere Ortsrecht für Krefeld-Uerdingen mit einer relativ eigenständigen Bezirksverwaltung und einer eigenen Vertretungskörperschaft endete zum 1. Januar 1975 mit der Einführung der Bezirksverfassung in den kreisfreien Städten mit Bezirksvertretungen und Bezirksverwaltungsstellen."

Dazu erklärte Stadtsprecher Timo Bauermeister gestern: "Wir werden als Stadt Krefeld diese Rechtssituation noch einmal einer genauen Prüfung unterziehen."

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