Krefeld Brutaler Überfall auf Rentnerin: Strafe nach Revision abgemildert

Krefeld · Im Mai 2012 hat ein Quartett in Traar eine Rentnerin im Schlaf überrascht. Der Prozess wurde neu aufgerollt.

Wegen des brutalen Überfalls auf eine Rentnerin aus Traar und weiterer Taten hatte das Krefelder Landgericht im Dezember 2012 einen jungen Mann zu acht Jahren Haft verurteilt. Gestern ging es erneut um die Serie von Raubüberfällen, die der Mann zwischen März und Mai vergangenen Jahres begangen hatte. In der Revisionsverhandlung hoffte der 23-Jährige auf ein milderes Urteil. Die Strafe fiel aber lediglich um sechs Monate geringer und damit nicht nach den Vorstellungen des Angeklagten aus. Sein Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren für ausreichend gehalten. "Da werden wir dem Schuldgehalt nicht gerecht", begründete der Richter die Entscheidung.

Besonders großes Aufsehen hatte die Tat vom 6. Mai 2012 erregt. Der Angeklagte war mit zwei weiteren Männern und einer Frau nach Traar gefahren, um in Häuser einzubrechen. Am Eichenkamp waren sie auf der Terrasse über einen Gartentisch in die erste Etage gelangt und hatten das auf kipp stehende Fenster geöffnet. Maskiert und unter Vorhalt einer Waffe rissen sie die Frau aus dem Schlaf und forderten Geld. Mit ihrer EC-Karte hoben die Täter außerdem 2000 Euro ab. Etwa anderthalb Stunden blieben sie im Haus der 82-Jährigen, dann schlossen sie die verängstigte Rentnerin im Keller ein. Die Frau fand schließlich einen Ersatzschlüssel und konnte sich selber befreien. Über die Auswertung von Handydaten war man den Tätern dann auf die Spur gekommen. Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Hilfe bei der Aufklärung der Taten stärker gewürdigt werden könne. Dem kam das Gericht auch nach. Abgelehnt hatte der Bundesgerichtshof dagegen den Antrag des Verteidigers, ein Sachverständigengutachten über eine mögliche stark verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten einzuholen. Dafür gebe es keine Grundlage. Dass der vorbestrafte Duisburger wegen erpresserischen Menschenraubes, Raubes und gefährlicher Körperverletzung schuldig sei, stehe fest. Über die Taten müsse man nicht mehr diskutieren, folgerte der Richter.

Der Mann war vor dem Überfall auf die Rentnerin und weitere Menschen sowie den bewaffneten Überfall auf eine Bäckerei schon vorbestraft gewesen. Außerdem hatte er unter Bewährung gestanden. Gestern sagte er, er sei froh, dass er jetzt in Haft ist. Das habe ihm die Augen geöffnet.

Zu der Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wird er auch noch den Rest einer alten Jugendstrafe - knapp anderthalb Jahre - verbüßen müssen.

(RP)
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