Krefeld Brandstifter muss für zwei Jahre in Haft

Krefeld · Es gab keine direkten Tatzeugen, aber viele Indizien dafür, dass ein Mieter im Wohnhaus am Glockenspitz einen Kinderwagen in Brand setzte. Am gestrigen zweiten Prozesstag fällte das Krefelder Schöffengericht das Urteil gegen den 43-Jährigen: Der arbeitslose Krefelder muss für zwei Jahre ins Gefängnis.

Krefeld: Brandstifter muss für zwei Jahre in Haft
Foto: ddp, ddp

Der Staatsanwalt hatte eine leicht höhere Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten beantragt. Der Verteidiger des einschlägig vorbestraften Brandstifters forderte einen Freispruch. Im Falle, dass das Gericht seinen Mandanten dennoch für schuldig halte, sei aber von einem minder schweren Fall auszugehen, glaubte der Anwalt. Am Tattag habe der Angeklagte nämlich Alkohol getrunken.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte im Oktober vergangenen Jahres einen Kinderwagen im Hausflur in Brand gesetzt. Der Kinderwagen habe vor der Haustür, dem einzigen Fluchtweg aus dem Haus, gestanden. Es sei Glück gewesen, dass der Brand so schnell entdeckt wurde, führte der Richter aus. So seien keine Bewohner verletzt worden. Der Schaden ging jedoch weit über verrußte Wände und Decken hinaus. Durch die Hitze platzten Teile des Putzes ab. Die Decke im Flur musste durch die Feuerwehr aufgerissen werden, um Brandnester auszuschließen.

Der Angeklagte hatte behauptet, er habe mit dem Brand nichts zu tun. Er sei zu Unrecht beschuldigt worden, weil man von seinen Vorstrafen wegen Brandstiftung wisse und ihm schaden wolle. Diese Erklärung überzeugte das Gericht nicht. Man könne sich auf zahlreiche Indizien stützen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Mann sei zur Tatzeit in der Nähe seiner Wohnung gewesen, hatte dies aber zunächst abgestritten. Auch sei die Tat für ihn nicht wesensfremd.

"Sie haben eine Tendenz zum Zündeln", brachte es der Richter auf den Punkt. Alleine in seiner Wohnung am Glockenspitz hatte es drei Mal gebrannt, seitdem der Mann dort wohnte. Mehrere Feuer brachen auch außerhalb des Gebäudes aus. Dabei war er allerdings nicht angezeigt worden. Es sei schon sehr auffällig, dass es in seinem Umfeld öfter brenne. Außerdem hatte er die Tat bereits zugegeben. Die Version vom erzwungenen Geständnis wollte das Gericht nicht glauben. Der Angeklagte hatte behauptet, er sei von mehreren Männern unter Druck gesetzt worden, dass er seine Schuld zugeben solle. Ein minder schwerer Fall wurde nicht angenommen.

(RP/rl)
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