Krefeld Bordell-Skandal: Stadt holt Rechtsrat ein

Krefeld · In den 1980-er Jahren hat der Rat der Stadt den Bebauungsplan Mevissenstraße geändert, um dort den Betrieb eines Bordells zu verhindern. Das hat nicht geklappt. Seltsame Spenden hatten offenbar dazu geführt, dass die Behörden jahrzehntelang beide Augen zugedrückt hielten. Erst Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) wollte es genau wissen und setzte seine Rechnungsprüfer daran, Licht ins Dunkel zu bringen.

 Das Eros-Centers an der Mevissenstraße.

Das Eros-Centers an der Mevissenstraße.

Foto: Lammertz

Der Bericht der Rechnungsprüfer liegt seit Monaten vor (wir berichteten). Der seit Jahrzehnten währende Betrieb des Eros-Centers an der Mevissenstraße ist illegal. Strafrechtlich sind die Fälle von eventueller Vorteilsgewährung und Bestechlichkeit verjährt. Das hat eine Prüfung der Staatsanwaltschaft ergeben. Mit der spannenden Frage, wie der rechtswidrige Zustand beendet oder repariert werden kann, beschäftigen sich verschiedene Fachbereiche der Stadtverwaltung.

Die Ratsfraktion der Grünen, die den Stein in Sachen Bordell, das ordnungsbehördlich als Wohnheim geführt wurde, mit ihren Anfragen ins Rollen gebracht hatte, will nun wissen, wie der Stand der Dinge ist. In der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit am Donnerstag, 1. Februar, im Krefelder Rathaus am Von-der-Leyen-Platz möchten die Grünen einen aktuellen Sachstandsbericht hören. Verkürzt gesagt, hat die Stadt ein Problem. Wenn sie das jahrzehntelang geduldete Bordell schließt, könnten Schadensersatzforderungen folgen. Derzeit lasse die Verwaltung diesen Aspekt von Rechtsexperten prüfen, berichtete der Beigeordnete Martin Linne auf Anfrage unserer Redaktion.

Mehr oder weniger ist es der Zufall, der der Stadt Krefeld eine sozusagen risikolose Möglichkeit eröffnet, die Ära des Eros Centers an der Mevissenstraße zu beenden. Das neue Prostitutionsschutzgesetz verlangt, dass die einschlägigen Einrichtungen ordnungsbehördlich überprüft werden müssen, wenn der Inhaber den Betrieb seines Etablissements weiter fortführen möchte.

"Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist fristgerecht in der Verwaltung eingegangen", informierte Stadtsprecher Dirk Senger. Er stehe damit unabweisbar auf der Agenda, sagte Linne. Theoretisch ergeben sich nunmehr mehrere Möglichkeiten: Es sei zu prüfen, ob der Antrag genehmigungsfähig sei. Für die Erteilung der Erlaubnis ist entscheidend, ob die vom Gesetz vorgeschriebenen organisatorischen, personellen, räumlichen, hygienischen und sicherheitsbezogenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Falls aus ordnungsbehördlichen Gründen Einwände gegen die Erteilung einer Erlaubnis bestünden, dann sei eine "Versagung" möglich. "In dem Fall entsteht kein Entschädigungsanspruch", betonte Linne.

Gebe es ein ordnungsbehördliches Okay zum Antrag, griffen die "planungsrechtlichen Hindernisse". Das heißt, der gültige Bebauungsplan, der den Betrieb eines Bordells verhindert. Wolle sich die Stadt auf den rechtsgültigen Plan berufen, könnte eine Schadensersatzforderung ins Haus stehen. Schließlich habe die Kommune seit 30 Jahren trotz erwähnter planungsrechtlicher Hindernisse den Betrieb des Eros-Centers geduldet. Rechtsexperten, die von unserer Redaktion befragt worden, halten dies allerdings für unwahrscheinlich. Der potenzielle Kläger könne sich auf Vertrauensschutz allein deshalb nicht berufen, weil er den Zustand womöglich durch die Zahlung von Schmiergeld selbst herbeigeführt habe.

Eine andere Möglichkeit wäre, den Bebauungsplan so zu ändern, dass mit dessen Rechtskraft gegen den Betrieb des Bordells aus planungsrechtlicher Sicht keine Einwände mehr möglich seien. Ob dies gewollt sei, sei letztlich eine politische Entscheidung, die der Rat treffen müsse, sagte Planungsdezernent Linne im Gespräch mit unserer Redaktion.

(sti)
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