LKA untersucht Gaspistole Bewaffnete Raubüberfälle: Serientäter wohnte noch bei Mutter

Krefeld · Bei der bei den Überfällen mitgeführten Schusswaffe handelt es sich um eine Gaspistole, die aktuell von Spezialisten des LKA untersucht wird.

 Eines der Ziele: die Spielhalle an der Königstraße 46.

Eines der Ziele: die Spielhalle an der Königstraße 46.

Foto: Joachim Niessen/Joachim Nießen

Eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren dürfte den 21-jährigen Serientäter erwarten, der innerhalb weniger Wochen sieben bewaffnete Raubüberfälle begangen hat. Der arbeitslose Mann sei am vergangenen Donnerstag in seiner Wohnung festgenommen worden, erklärte Karin Kretzer, Polizeisprecherin in Krefeld, am Montag auf Anfrage unserer Redaktion. Er habe dort mit seiner Mutter gelebt und bei der Festnahme keinen Widerstand geleistet. Der wegen verschiedener Delikte im Bereich der Kleinkriminalität mehrfach vorbestrafte junge Mann befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungskommission Vegas der Krefelder Polizei mit acht Beamten hatte alles daran gesetzt, den Serientäter zu fassen. Auffällig war, dass der Radius der Tatorte eher klein war. „Der 21-jährige dringend Tatverdächtige ist stets zu Fuß unterwegs gewesen“, sagte die Sprecherin. Das wurde ihm zum Verhängnis. Blieben Fahndungsversuche unter Zuhilfenahme eines Hubschraubers unmittelbar nach dem Überfall auf eine Spielhalle an der Gladbacher Straße noch erfolglos, so war der Einsatz eines speziell ausgebildeten Suchhundes von Erfolg gekrönt. Der so genannte Man-Trailer nahm die Fährte am Tatort auf und führte die Beamten zum Wohnsitz des jungen Mannes. Hätte der 21-Jährige Bus oder Bahn benutzt, hätte der Vierbeiner die Spur verloren.

So aber feierte die Ermittlungskommission EK Vegas (wegen des Überfalls auf vier Spielhallen) einen Fahndungserfolg. Der Tatverdächtige habe einige Überfälle bereits gestanden. Bei der von ihm bei den Überfällen mitgeführten Schusswaffe handele es sich um eine Gaspistole. Sie werde derzeit von Spezialisten des Landeskriminalamtes untersucht. Die Ermittlungen dauerten an, informierte Karin Kretzer gestern. Zur Beute insgesamt macht die Polizei keine genauen Angaben. „Es waren eher wenige hundert Euro.“

Der 21-Jährige muss sich zunächst einmal wegen „schwerer räuberischer Erpressung“, Paragraf 255 des Strafgesetzbuches, verantworten. Demnach werde ein Täter wie ein Räuber bestraft. Nach Paragraf 250 (schwerer Raub) Absatz 1 ist auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Da der 21-Jährige bereits vorbestraft ist, gehen Juristen von einer Haftstrafe von nicht weniger als fünf Jahren aus.

Bei all den Überfällen ist durch den Täter niemand verletzt worden. Der offensichtlich nervöse und sehr unter Druck stehende junge Mann, so die Polizeisprecherin, habe sich in einem Fall sogar überreden lassen, seine Tat abzubrechen. Gleichwohl kam es in einem Kiosk zu einem Drama. Der Inhaber erlitt vor Aufregung einen Herzinfarkt, musste am Tatort von Rettungskräften reanimiert und in die Intensivstation einer Klinik eingeliefert werden.

Dem Tatverdächtigen werden Überfälle auf vier Spielhallen, einen Kiosk, eine Bäckerei und eine Tankstelle zur Last gelegt. Die Raubserie habe die Krefelder Öffentlichkeit in besonderem Maße beunruhigt. Die jetzt erfolgte Aufklärung sei durch die in diesem Fall besonders motivierte und unermüdliche Arbeit aller Beteiligten der Krefelder Strafverfolgungsbehörden möglich geworden, die dabei auch durch Zeugenhinweise unterstützt wurden, berichtete Karin Kretzer.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort